
Berlin (kobinet) Der Widerstand des Arbeitgeberverbandes gegen das Antidiskriminierungsgesetz droht das Ansehen der deutschen Wirtschaft im Ausland zu beschädigen. Diese Ansicht vertrat heute Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen. Im Klartext liefen dessen Forderungen darauf hinaus, «dass beispielsweise Behinderte, Juden, Homosexuelle oder ältere Menschen vom gesetzlichen Diskriminierungsschutz beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen ausgeschlossen bleiben sollen». Das könne die deutsche Wirtschaft nicht ernsthaft wollen. Der rot-grüne Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes setze EU-Richtlinien mit Augenmaß in deutsches Recht um. Bei den vorgesehenen Regelungen im Arbeitsrecht, bei der Beweisregelung, bei der Beteiligung von Verbänden oder bei den Sanktionen handele es sich um Anforderungen der Europäischen Union. «Nur an einem Punkt gehen wir über EU-Vorgaben hinaus», erklärte die Politikerin. «Um eine stimmige Regelung zu erreichen, beziehen wir neben der ethnischen Herkunft und dem Geschlecht auch Benachteiligungen aufgrund der Religion oder Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Identität oder einer Behinderung im Zivilrecht mit ein.» Belgien, Frankreich, Schweden und Ungarn seien den gleichen Weg gegangen wie Deutschland. Großbritannien habe es angekündigt. Andere Länder wie Irland oder die Niederlande hätten schon vor den EU-Richtlinien einen umfassenden Diskriminierungsschutz. Das Antidiskriminierungsgesetz führe daher zu keiner Beeinträchtigung oder gar Benachteiligung der deutschen Wirtschaft. sch