24.02.2005
- 19:22
Proteste stoppen Gesetzsentwurf zu Patientenverfügungen.
Berlin (kobinet) Nach zunehmenden Protesten in der Öffentlichkeit hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ihren im November 2004 vorgestellten Entwurf zur gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen zurückgezogen. Der Entwurf sah vor, dass Patientenverfügungen künftig immer bindend sein sollten, auch dann, wenn sie nur mündlich geäußert werden. Fünf Fachverbände für Menschen mit sogenannter «geistiger» Behinderung hatten noch in der vergangenen Woche ihre Bedenken gegen den Gesetzentwurf geäußert (kobinet-nachrichten 18.02.2005).
«Justizministerin Zypries war gut beraten, ihren horrenden Entwurf zurückzuziehen. Der gravierendste Einwand gegen den Entwurf ist, dass er einen Behandlungs- oder Ernährungsabbruch aufgrund eines mutmaßlichen Willens ermöglicht. Dabei sollte weder eine entsprechende Patientenverfügung erforderlich, noch der Betreuer an das Wohl des Patienten gebunden sein», erklärte dazu der stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission «Ethik und Recht der modernen Medizin», Hubert Hüppe (CDU). Nach seiner Ansicht sollte bei Einvernehmen zwischen Betreuer und Arzt auch die Prüfung durch das Vormundschaftsgericht entfallen. Diese Regelung wäre gerade keine Absicherung des Selbstbestimmungsrechts von Patienten gewesen. Sie ziele vielmehr offensichtlich auf den Abbruch lebenserhaltender Versorgung bei der großen Mehrheit der einwilligungsunfähigen Patienten (wie Demenz- oder Wachkomapatienten), die keine Patientenverfügung verfasst haben. Eine solche Regelung bleibe inakzeptabel. Hüppe sieht nun die Chance, einen verantwortlichen Entwurf aus der Mitte des Parlaments zu formulieren, wobei ein derart sensibles Thema nicht einmal ansatzweise mit Koalitionsdisziplin verknüpft sein dürfe. Als deutlichen Schwerpunkt fordert er die Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung.
Die Deutsche Hospiz Stiftung hatte an dem Gesetzentwurf kritisisert, dass von Dritten mündlich überlieferte Äußerungen als verbindliche Patientenverfügung gelten sollten. Es sei zu befrchten, dass diese falsch interpretiert oder falsch wiedergegeben werden könnten. Weil auf Beratung als wichtiges Qualitätskriterium verzichtet werde, leiste der Entwurf der Fremdbestimmung Vorschub, anstatt Selbstbestimmung zu fördern. hjr
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