
Wetzlar (kobinet) Martin Mandt hat heute im jesus-online-Magazin darüber berichtet, dass ein Besuch der Dresdener Frauenkirche für Behinderte verboten ist. Dem selbst behinderten Journalisten wurde unter Berufung auf die Hausordnung eine Besichtigung verwehrt Der Hesse ärgerte sich über «die bevormundende Art deutscher Bauingenieure und die diskriminierenden Hausordnungsschreiber der Stiftung Frauenkirche». Schließlich stehe in den Prospekten nichts davon, dass man mit «eingeschränktem Bewegungsapparat» nicht in die Kuppel aufsteigen darf. Für jemanden, der bereits die Türme des Kölner Doms erklomm, natürlich nicht möglich. «Denn wer in seiner Bewegung eingeschränkt ist, entscheiden andere Menschen, die mich noch nie gesehen haben. Das entscheiden Menschen für mich, die einen Aufzug für Nicht-Behinderte zur Verfügung stellen, um sie nach oben fahren zu lassen und um diesen in Leerfahrt wieder nach unten zu schicken. Denn der Abstieg von der Kuppel erfolgt grundsätzlich über eine Treppe», schrieb Mandt. «Besser wäre, alle Leute bis zur Kuppel in die Kirche zu lassen. Bis dahin sind es nur wenige Stufen und ein Aufzug, der den Besucher nach oben bringt. Die Kuppel selbst ist mit einem stufenlosen Weg, der spiralförmig nach oben geht, ausgestattet und demnach sogar mit einem Rollstuhl überwindbar. Der Aufstieg, der wirklich eng und für Rollifahrer und manchen Krückenläufer unüberwindbar ist, ist lediglich der Wendeltreppenschacht hinauf auf die Besucherplattform.» Schlecht empfand es der Journalist, dass sich die Bediensteten stumpf und ohne nachzudenken an unsinnige Vorschriften halten. Schlechter, dass mit Intelligenz gesegnete Menschen keinen Gedanken an die verschwenden, die heute garantiert mit «eingeschränktem Bewegungsapparat» leben müssen: Dresdener Bürger, die vor über 60 Jahren den Feuersturm überlebten und die Frauenkirche mit Stolz und dem Gefühl erklimmen könnten, dass Krieg und Unrecht in Deutschland besiegt sind. sch
Manfred Keitel schrieb am 04.11.2005, 17:19
Die Dresdner scheinen insgesamt nicht ganz frisch zu sein. Hier ein Artikel, über den ich in einer Mailingliste stolperte.
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Fahrverbot für diesen Rollstuhl-Fahrer
...und sein Stuhl ist jetzt auch beschlagnahmt
Dresden - Ein Polizist schiebt den Angeklagten zum Gerichtssaal. Sven M. (26) ist von Geburt an gehbehindert - und war jetzt wegen Trunkenheit im Rollstuhl angeklagt!
Der junge Mann aus Löbau (Sachsen): "Ich trinke am Tag 10 bis 12 Flaschen Exportbier, Schnaps aber überhaupt nicht." Nachts um 2 Uhr kurvte er mit dem Elektrorollstuhl zur Tankstelle - mit 2,28 Promille. Sechs Tage später wurde er am Bahnhofskiosk gestoppt: 1,86 Promille.
Das Urteil: 1950 Euro Geldstrafe, drei Monate Fahrverbot! Der Elektrorollstuhl wurde beschlagnahmt. Der junge Mann darf nur mit dem mechanischen Rolli fahren. Doch auch hier gilt: Mehr als 1,6 Promille sind verboten!
Quelle: Bild.de
Arnd Hellinger schrieb am 04.11.2005, 16:39
Nun hat man ja letzte Woche die Frauenkirche insgesamt eröffnet. Wie sieht es also heute mit der Zugänglichkeit aus...?