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06.11.2003 - 13:21

Verbot der «teilweise-Geburt»-Abtreibung in USA.

Washington/Berlin (kobinet) Der US-Präsident Georg W. Bush hat den «Partial-Birth Abortion Ban Act» unterzeichnet. Bei der «partial-birth abortion» wird eine teilweise Geburt eingeleitet, doch wird dem Kind - noch während es sich im Geburtskanal befindet - das Gehirn abgesaugt. Die besondere Grausamkeit dieses Vorgehens führte zu jahrelangen politischen Auseinandersetzungen zwischen Abtreibungsbefürwortern und Gegnern in den USA, die nun durch Inkrafttreten eines gesetzlichen Verbots beendet sind.

Das gesetzliche Verbot dieser besonders grausamen Abtreibungsmethode sei auch für Deutschland ein Signal zum Handeln, vor allem bei den Spätabtreibungen, erklärte hierzu der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission «Ethik und Recht der modernen Medizin». In Deutschland finden seit der Reform des § 218 von 1995 Spätabtreibungen behinderter Kinder - vor allem nach pränataler Diagnostik - statt, die unter der «medizinischen Indikation» keiner Befristung unterliegen. Teilweise überlebten Kinder ihre Abtreibung, der bekannteste Fall ist Tim aus Oldenburg, der wegen der Diagnose «Down Syndrom» abgetrieben worden ist und im Juli schulpflichtig wurde.

Dem Bundestag liegt ein Antrag der CDU/CSU «Vermeidung von Spätabtreibungen - Hilfen für Eltern und Kinder» vor, der in diesem Bereich gesetzliche Einschränkungen herbeiführen soll, die Bundesärztekammer und der Fauenärzteverband schon seit langem fordern. «Das Beispiel der USA zeigt, dass dies nicht unmöglich ist», so Hüppe. hjr
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