Berlin (kobinet) Der Kommentar von Petra Lidschreiber vom Rundfunk Berlin Brandenburg zum Antidiskriminierungsgestz in den gestrigen tagesthemen war nach Ansicht des Netzwerk Artikel 3 ein wohltuender Kontrast zur sonst meist «flachen» und negativen Berichterstattung zum Antidiskriminierungsgesetz in den Medien dar. Der Kommentar stelle ein Hoffnungsschimmer für eine fundiertere Berichterstattung über das Gesetz nach dem meist nur sehr oberflächlichen Gepolter zu diesem Thema vom Wochenende dar.
«Nach der äußerst ärgerlichen und inhaltlich furchtbar flachen Behandlung des Antidiskriminierungsgesetzes in der Sendung Sabine Christiansen, machte sich endlich einmal eine Journalistin die Mühe, in Sachen Antidiskriminierungsgesetz die Tiefe zu gehen und sich mit der Situation der Diskriminierten zu befassen. Das haben wir bei Sabine Christiansen vermisst. Petra Lidschreiber gebührt also für ihren Kommentar ein großes Kompliment», erklärte Ottmar Miles-Paul, Pressesprecher des Netzwerk Artikel 3.
«Merkwürdig bloß, dass Länder wie Irland oder Dänemark oder Belgien, die längst ein Antidiskriminierungsgesetz haben, sich über geringe Arbeitslosenzahlen freuen können», merkte Petra Lidschreiber in ihrem Kommentar im Hinblick auf die internationalen Erfahrungen an, um dann zu fragen: «Muss mit diesem Lärm übertönt werden, was alle wissen? Dass Menschen, die schwul sind und nicht deutsch, sich schwerer tun, eine Wohnung zu finden? Dass Behinderten Fähigkeiten abgesprochen werden?»
«Wer meint, wir bräuchten gar kein Antidiskriminierungsgesetz möge mit einem farbigen oder schwulen Freund auf Wohnungssuche gehen oder den Mut haben, uns gleich bei der EU abzumelden», folgert dann auch Petra Lidschreiber. elba