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kobinet-nachrichten
08.03.2005 - 15:31
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Schwetzingen (kobinet) Nur minimale Änderungen im neuen Regierungsentwurf für ein Landesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen (LGG) in Baden-Württemberg sieht Stefan Krusche. Der Schwetzinger Behindertenbeauftragte kommentiert den Entwurf des LGG: «Nach der im Herbst 2004 erfolgten Anhörung der Verbände hat der Ministerrat auf seiner gestrigen Kabinettssitzung den ursprünglichen Entwurf eines Landesbehindertengleichstellungsgesetzes vom 30. Juli 2004 nur leicht abgeändert. Außer verschiedenen redaktionellen Änderungen, die Worte ‚behinderte Menschen' werden beispielsweise durch die Formulierung ‚Menschen mit Behinderung' ersetzt, sind nahezu alle Normen aus dem ersten Entwurf in den neuen Regierungsentwurf übernommen worden». Lediglich zwei kleine Änderungen seien erwähnenswert: In § 11 (hieße jetzt in der Überschrift «Rechtsschutz durch Verbände» statt wie vorher in schönstem Behördendeutsch «Vertretungsbefugnisse in verwaltungs- oder sozialrechtlichen Verfahren») habe man darauf verzichtet, das Verbandsklagerecht ausdrücklich auf die Fälle der Benachteiligung durch öffentliche Stellen und bei Verstößen gegen das Recht auf Verwendung der Gebärdensprache sowie gegen landesrechtlich geregelte Ansprüche auf Herstellung von Barrierefreiheit zu beschränken. Jetzt hieße es allgemeiner formuliert, dass der Rechtsschutz durch Verbände immer dann grundsätzlich möglich ist, wenn Menschen mit Behinderungen in ihren Rechten nach diesem Gesetz verletzt werden. Auffallend sei ferner, dass in § 13 ausdrücklich von dem «Amt eines Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen» die Rede ist und dabei im Wortlaut der Bestimmung nur noch die männliche Bezeichnung verwendet wird. Im vorhergehenden Entwurf sei sowohl in der Überschrift des § 13 als auch im Normtext wörtlich von dem «Amt der oder des Beauftragten für die Belange behinderter Menschen» die Rede gewesen. «Da die jetzige Sozialministerin Tanja Gönner kraft ihres Amtes auch Landesbehindertenbeauftragte ist, könnte man darüber spekulieren, ob nicht nach dem Amtsantritt des neuen Ministerpräsidenten Günther Oettinger am 19. April möglicherweise ein neuer (männlicher) Landesbehindertenbeauftragter bestellt wird», meint Krusche. Ansonsten seien Überraschungen - wie erwartet oder, besser gesagt, befürchtet - ausgeblieben. Die Gemeinden würden wie in Hessen auch nicht durch das Gesetz verpflichtet, z.B. Barrierefreiheit herzustellen oder kommunale Behindertenbeauftragte zu bestellen. Offenbar sei der Lobbyismus von Städte- und Gemeindetag wirksam genug gewesen, den Gesetzgeber von weitergehenden Regelungen zugunsten von Menschen mit Behinderungen abzuhalten. «Es ist nach wie vor unverständlich, warum z.B. Bayern, das schon seit dem 1. August 2003 ein Landesgleichstellungsgesetz hat, keine Schwierigkeiten damit hatte, die Bestellung von Behindertenbeauftragten auf Kreisebene vorzuschreiben. Bis jetzt ist aus Bayern noch keine Meldung gekommen, dass diese bürgerfreundliche Regelung die Stadt- und Landkreise in den finanziellen Ruin getrieben hat», so Krusche weiter. Nach der Verwaltungsreform, die in Baden-Württemberg die Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände zum 1. Januar 2005 zur Folge hatte, wäre es «sogar sinnvoll und verwaltungskonform gewesen, gerade auch wegen der ungeklärten Entwicklung der Eingliederungshilfe für die Kreishaushalte Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu bestimmen». Diese Chance sei wieder einmal verpasst worden. Kein Wort fände sich im Gesetzentwurf auch dafür, dass Menschen mit Behinderungen vor der Bestellung eines neuen Landesbeauftragten in irgendeiner Form vorher beteiligt oder auch nur angehört würden. Ob die Landesregierung überhaupt schon einmal darüber nachgedacht habe, ob ein oder eine Landesbeauftragte(r) vielleicht selbst behindert sein darf und damit besonders viel selbst gelebte Kompetenz in das Amt einbringen könne, sei auch nicht bekannt. «Der so oft beschworene Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik ist jedenfalls in Baden-Württemberg noch lange nicht angekommen». elba
werner bitz schrieb am 15.03.2005, 09:10
erfreulich, dass wenigstens herr krusche (einer der wenigen behindertenbeauftragten im ganzen bundesland!) stellung nimmt!
statt mutmassungen über geschlechtsbezogene formulie-rungen zum landesbehinderten-beauftragten hätte ich einen verriss dieses entwurfes gefunden!
nicht nur die begrenzung des verbandskalgerechts auf die gebährdensprache ist eine lachplatte! auch die einschränkung, größere umbauten "sollen" barrierefrei" umgebaut werden, bedeutet eine weitere, unakzep-table abschwächung der LBO
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