
Von Guntram Hoffmann Berlin (kobinet) Ein positives Fazit der Anhörung über das Antidiskriminierungsgesetz im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Deutschen Bundestag zogen Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin, und Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. «Wir sehen uns durch die Bundestagsanhörung zum Antidiskriminierungsgesetz bestätigt. Das Gesetz wurde mit Augenmaß gestrickt. Zahlreiche Sachverständige konnten überzeugend darlegen: Das Antidiskriminierungsgesetz führt weder zu einer Benachteiligung der deutschen Wirtschaft, noch wird es zu einer Prozesswelle kommen. Das sind Schauermärchen, die durch nichts belegt sind», erklärten die Grünen-Politiker gegenüber der Presse. Im Gegenteil stünden andere Länder, die bereits Antidiskriminierungsgesetze haben, in aller Regel wirtschaftlich sehr gut da, zum Beispiel Großbritannien, Irland und die Niederlande. Auch von der Opposition benannte Sachverständige hätten keineswegs unisono in undifferenzierte Anwürfe gegen das Gesetz einstimmen wollen, sondern forderten mitunter im Detail sogar weitergehende Regelungen. «Der rot-grüne Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes setzt vier EU-Richtlinien in deutsches Recht um. Deutschland findet damit Anschluss an eine moderne Antidiskriminierungsgesetzgebung, wie es sie bereits in vielen europäischen Nachbarländern gibt. Das Antidiskriminierungsgesetz setzt ein wichtiges gesellschaftspolitisches Signal der Integration: Ein Signal für das ernsthafte Bemühen um Geschlechtergerechtigkeit und gegen die Herabwürdigung und Ausgrenzung von Menschen, weil sie anders sind. In der Anhörung wurden aus der Wissenschaft und von Verbänden einige interessante Veränderungsvorschläge vorgetragen. Die werden wir nun genau prüfen und sachlich überzeugende Vorschläge im weiteren Verfahren berücksichtigen», so die Grünen-Politiker. omp
Reiner Moysich schrieb am 09.03.2005, 18:35
Der bisherige Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes enthält paradoxerweise selbst eine Diskriminierung, indem der Ausdruck „Religion oder Weltanschauung“ verwendet wird. Wissenschaftlich gesehen ist „Religion“ nämlich nichts anderes als eine religiöse Weltanschauung – „Weltanschauung“ ist der Oberbegriff, in dem bereits „Religion“ enthalten ist.
Daher ist die Bezeichnung „Religion oder Weltanschauung“ haargenau so diskriminierend wie „Männer oder Menschen“, wo Männer sowohl direkt wie auch noch indirekt bei Menschen berücksichtigt werden, Frauen jedoch nur indirekt bei Menschen.
Bei „Religion oder Weltanschauung“ wird also genauso absurd Religion direkt und indirekt genannt, hingegen werden die nach den Menschenrechten rechtmäßig genauso gleichwertigen und gleichberechtigten sehr vielen nichtreligiösen Weltanschauungen jedoch nur indirekt berücksichtigt.
Diese mittelalterliche Bevorzugung von Religion sollte endgültig der Vergangenheit angehören!
Daher sollte im Antidiskriminierungsgesetz statt „Religion oder Weltanschauung“ entweder die gleichberechtigte Bezeichnung „religiöse oder nichtreligiöse Weltanschauung“ oder einfach nur „Weltanschauung“ verwendet werden!