Kopf-Werbung und Navigation überspringen
Kopf-Werbung überspringen

Werbung
Werbebanner zu Kampagne Teilhabesicherungsgesetz
Werbebanner zu Hier könnte Ihr Werbebanner sein
Werbebanner zu bifos Online Akademie
Werbebanner zu Sommercamp 2012 selbstbestimmtes Leben
Link zur Startseite Link zur Inhaltsübersicht Link zu Informationen Link zur Kontaktseite
Druckversion
16.03.2005 - 09:41

Vorfahrt für ambulante Unterstützung.

Kommentar von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul Kassel (kobinet) Bundespräsident Horst Köhler hat in seiner gestrigen Grundsatzrede zu Reformen für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit die Belange behinderter Menschen zwar nicht direkt angesprochen, einen spannenden Gedanken hat er allerdings gestreut. Mit einem Plädoyer für eine Vorfahrtregel für Arbeit hat Horst Köhler letztendlich deutlich gemacht, dass wir als Gesellschaft klare Prioritäten setzen müssen, um ein angestrebtes Ziel zu erreichen. Da auch im Bereich der Unterstützung behinderter Menschen vieles im Argen liegt und eine Menge Geld sozusagen an den Interessen der Betroffenen vorbei verplant und ausgegeben wird, ist der Gedanke des Bundespräsidenten für eine Vorfahrtregel auch in diesem Bereich äusserst interessant - nämlich eine Vorfahrtregel für die ambulante Unterstützung behinderter Menschen. In diese Richtung geht auch die Kleine Anfrage von Hubert Hüppe von der Bundestagsfraktion der CDU/CSU, mit der auf die unnötige Konzentration auf stationäre Unterstützungen für behinderte Menschen hingewiesen wird. Reformen für die ambulante Hilfe, die andere Länder wie Schweden schon längst vollzogen haben, stoßen hierzulande immer noch auf erbitterten Widerstand. Zu groß sind die Kräfte, die am bestehenden festhalten wollen und alle möglichen Begründungen anführen, warum stationäre Einrichtungen für behinderte Menschen richtig sein sollen. Über ihre eigenen Interessen reden sie dabei leider viel zu wenig. Da wird der Bau eines neuen Behindertenheimes mit 30 Plätzen in Frankfurt als tolles Integrationsprojekt verkauft. Da wird der Bau eines Altenpflegeheimes in Kassel mit 110 Plätzen, wobei davon 24 Zimmer als Doppelzimmer ausgerichtet sind, als tolles fortschrittliches Projekt dargestellt. Derartige Lobhymnen sind nicht nur alter Wein in neuen Schläuchen, sondern auch eine der gröbsten Mißachtungen der Interessen der Betroffenen. Denn diejenigen, die derartige Einrichtungen planen, bauen, betreiben und finanzieren, streben in der Regel nicht an, in diesen - und schon gar nicht zu den Bedingungen wie die BewohnerInnen - zu wohnen, erst recht nicht in Doppelzimmern. Indem uns sogar noch unsere Begriffe weggenommen und diese verhunzt werden, wird die Situation dermaßen verwischt, dass viele nicht mehr durchblicken, wo wirklich Selbstbestimmung drin ist, wo es mittlerweile überall drauf steht. Und genau deshalb ist die Idee des Bundespräsidenten für die Schaffung von Vorfahrtregeln für Dinge und Ziele, die uns und für unsere Gesellschaft wichtig sind, so richtig und wichtig - auch wenn man sich über die konkreten Vorschläge des Bundespräsidenten für Reformen herrlich streiten kann. So brauchen wir auch in der Behindertenarbeit und -politik eine eindeutige Vorfahrtregel für die ambulante Hilfe. Dies könnte sofort durch die Verkündung eines Baustopps für weitere Einrichtungen mit dem Ziel des Aufbaus von ambulanten Strukturen beginnen. Verbunden mit einem klaren Statement, dass das Leben im gewohnten Wohnumfeld gefördert wird und dass maximale Gruppengrößen von sechs Personen in Wohnprojekten, die in den Stadtteil integriert sein müssen, nicht überschritten werden. Packen wir's an! omp 

 
Empfehlen Sie diese Seite Ihren Freunden bei Facebook
Leserbrief schreiben
Artikel versenden

Druckversion
Seitenanfang
Startseite

an den Anfang springen
Impressum

Validiert nach
Valid HTML 4.01
Mediadaten

© 2002-2012 kobinet-nachrichten

Dieser Internetauftritt wurde mit dem Content Management System @it
der dimedis GmbH, Köln erstellt.