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18.03.2005 - 02:06

Bundesbehindertengeld diskutiert.

Berlin (kobinet) Blindenverbände beraten über einen Nachteilsausgleich für Behinderte, weil nach dem Willen von CDU-geführten Landesregierungen künftig nur noch «Bedürftige» ein Blindengeld bekommen sollen. Wie kobinet vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) erfuhr, wird über Vorschläge für ein Bundesbehindertengeld diskutiert, das den wahren Bedarf verschiedener Gruppen behinderter Menschen berücksichtigt. Ein Teilhabegeld, wie es der Deutsche Vereins für öffentliche und private Fürsorge vorgeschlagen hat (kobinet 15.12.04), benennt allerdings nach Einschätzung des DBSV nicht den tatsächlichen behinderungsbedingten Mehrbedarf und will zudem Altersgrenzen für den Empfang von Leistungen festschreiben.

Eine Arbeitsgruppe von Juristen aus dem DBSV und dem DVBS (Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf) hat sich in einer Klausurtagung Gedanken darüber gemacht, wie ein zukünftiges Gesetz über ein Bundesbehindertengeld aussehen könnte, das auf Bundesebene die verschiedenen Landes-Regelungen für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen auffängt. Es soll gleichzeitig eine Basis bieten für die Berücksichtigung gleichartiger Bedarfe anderer Behindertengruppen.

«Bedürftigkeit darf keinesfalls rein fiskalisch und im übrigen willkürlich definiert werden», erklärt dazu DBSV-Rechtsreferent Thomas Drerup. Die Arbeitsgruppe hat inzwischen einen Gesetzesvorschlag fertiggestellt, der aus dem Kernbereich der maßgeblichen Regelungen und aus mehreren denkbaren Regelungsvarianten besteht. Der Vorschlag soll zunächst innerhalb der beiden Sehbehindertenverbände diskutiert und abgestimmt werden. Dann gelte es, andere Behindertenverbände für den Vorschlag und die darin enthaltenen Positionen zu gewinnen. sch
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