Hamburg (kobinet) Zu rund 40 Korrekturen am Antidiskriminierungsgesetz (ADG) hat sich Rot-Grün hinreißen lassen. Sicher, der Druck, der in den letzten Wochen auf den Politikern lastete, war gewaltig. Wohl noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik hat die deutsche Wirtschaft so gut mit den Kirchen an einem Strang gezogen. Mit Erfolg.
Keine einzige Änderung, die von den Behindertenverbänden bei der
Anhörung im Bundestag gefordert wurde, findet sich im Gesetz wieder. Im Gegenteil: Die rot-grüne Politik ermöglicht der deutschen Versicherungswirtschaft ihr diskriminierendes Verhalten gegenüber behinderten Menschen und anderen Gruppen bis Ende 2007 weiter zu betreiben. «So bleibt für die Versicherungswirtschaft hinreichend Zeit, sich auf die neue Rechtslage einzustellen», schreiben die Grünen auf ihrer Internetseite. Im Klartext heißt das: Da sich die behinderten Menschen bereits an die Diskriminierung gewöhnt haben, die Versicherungen diskriminierungsfreies Handeln offenbar erst lernen müssen, gewährt ihnen der Gesetzgeber dafür fast drei Jahre Zeit.
Bereits jetzt können sich die Interessengruppen überlegen, wie sie sich dann im Jahr 2007 positionieren wollen, wenn die Versicherungswirtschaft - und das ist so sicher wie das Amen in der Kirche - abermals einen Feldzug gegen das ADG anstrengen wird. Die Diskussion ist also um knapp drei Jahre verschoben - hinter die Bundestagswahl.
Trotz der 40 Änderungen beim ADG sind die Kritiker nicht verstummt. Einige denken offenbar, es gibt ein Recht, andere Menschen zu diskriminieren. Die Frage, die alle ADG-Gegner einmal beantworten sollten, lautet: Wollen wir allen Menschen, gleich welcher Hautfarbe, gleich welchen Geschlechts, gleich welcher sexuellen Orientierung oder ob mit oder ohne Behinderung, eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen oder ist es doch nicht so schlimm, dass einige keine Versicherung bekommen, nicht ins Restaurant dürfen oder von Reiseveranstaltern als Kunden abgelehnt werden?
Wer meint, die Benachteiligung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen sei nicht vermeidbar, der wird wohl auch bis 2007 nicht klüger. Diese Uneinsichtigen sind das beste Beispiel dafür, warum das ADG längst überfällig ist - ohne Umsetzungsfristen. cl
Wasilios Katsioulis schrieb am 24.03.2005, 15:48
a) die staatlichen Leistungen bei Berufsunfähigkeit haben sich kaum geändert, bis auf den Punkt der Verweisbarkeit auf andere Berufe. Bei medizinischer Einschränkung wird nachwievor eine Erwerbsminderungsrente gezahlt. Dies ist also nicht das entscheidende Argument für den Abschluss einer privaten BU, sondern die Höhe der Rente! Da werden Behinderte nachwievor ausgegrenzt.-
b) bei Vorliegen einer Behinderung wird diese meist als Grund für die Ablehnung genommen, zumindest vor Ankündigung des ADGs. Die hohe Ablehnungsquote lässt sich durch Nachfrage bei den Behindertenverbänden bestätigen
c) Die Situation in den USA ist nicht vergleichbar mit der in Deutschland (Europa), auch und vorallem weil die Entschädigungen für erlittene Haftpflichtschäden vollkommen differiert. In den USA ist dann meist eine private Absicherung nicht mehr notwendig wenn ein behinderter unverschuldet zu Schaden kommt. In Deutschland muss der verunfallte Behinderte jahrelang um sein Recht kämpfen (dies kann ich aus eigener Erfahrung berichten!, bei Bedarf kann ich gerne über behinderungsspezifische Benachteiligungen berichten).
Ich denke auch die Frage der Versicherbarkeit gegen BU bis zum Eintrittsalter der behinderungsbedingten Erwerbsminderung (z.B. 55) ist bisher nicht plausibel beantwortet worden. Dies bleibt jedoch die entscheidende Frage.
Heiner Sebold schrieb am 24.03.2005, 09:48
Natürlich sind Behinderte in Deutschland grds. versicherbar. Es kommt ja gar nicht auf die Behinderung an. Es muss aber, wie bei nicht-Behinderten, geprüft werden, ob erhöhte Risiken vorliegen. Es ist ganz normal, dass ein erster Herzinfarkt zu einem erhöhten Sterberisiko führt und deshalb teurer in der Lebensversicherung ist.
Wenn hingegen jemand etwa aufgrund eines Unfalles behindert wird, etwa ein Bein verliert, hat er gar kein höheres Sterberisiko, muss also auch keinen Zuschlag zahlen.
Bei wem aber z.B. absehbar, quasi sicher ist, dass er nicht bis zum 60. Lebensjahr arbeiten können wird, z.B. wegen erhöhtem Bandscheiben- oder Gelenkverschleiß o.ä., kann er natürlich nicht zu den gleichen Bedingungen in der BU versichert werden, wie ein Gesunder. Wenn der Staat das anders will, dann muss er in seiner Rentenversicherung entsprechende Leistungen für alle anbieten, die dann aus allgemeinen Steuereinnahmen finanziert werden.
In den USA ist das übrigens nicht anders. Auch dort wird in der Privatversicherung eine individuelle Risikoprüfung unternommen und werden ggf. Risikozuschläge oder -ausschlüsse erhoben. Für Behinderte oder nicht-Behinderte, je nach individuellem Risiko. Warum nimmt man nicht die gleiche Regel wie in den USA auch im ADG ? Die Regel im ADG aus der Unisex-Richtlinie (alle werden nur statistisch betrachtet) hingegen wird die Versicherbarkeit gerade von Behinderten stark eingeschränkt, weil ihre individuelle Situation nicht mehr beachtet werden darf.
Wasilios Katsioulis schrieb am 23.03.2005, 16:34
...beantworten Sie mir bitte auch die Frage:
"Warum geniessen Behinderte keine Vertragsfreiheit beim Abschluss mit Versicherungen? Da die Vertragsfreiheit Wesensmerkmal der Menschenwürde ist (wie Sie richtig bemerkt haben) wird die Menschenwürde des Behinderten verletzt, ob dass in Verbindung mit der o.g. Unfallproblematik so hingenommen werden kann, bezweifele ich stark!
Wasilios Katsioulis schrieb am 23.03.2005, 11:54
... die Frage muss lauten "Wie kann ein Behinderter seiner eigenen Familie erklären, dass er in Deutschland nicht versicherbar ist!?"
In den USA bricht sogar der Präsident samt gesammten Abgeordnetenhauses den Urlaub ab, um EINE BEHINDERTE zu "retten" und hier wird fahrlässig hingenommen, dass sekündlich Behinderte VERUNFALLEN können und OHNE SCHUTZ dastehen!
Das ist schon ein grosser Unterschied. Freunde aus den USA haben auch grosses Unverständnis für die Situation in Deutschland!
Heiner Sebold schrieb am 23.03.2005, 09:07
Vertragsfreiheit ist als Handlungsfreiheit Wesensmerkmal der Menschenwürde. Also kein Widerspruch!
Aber nicht jeder Nachteil, der aus einer Behinderung resultiert, kann durch private Versicherungen ausgeglichen werden. Warum sollen gerade diejenigen den Versicherungsschutz für erhöhte Risiken etwa Behinderter tragen, die so verantwortungsvoll sind, ihre Familie abzusichern. Ohne Risikoäquivalenz von Beiträge und Leistungen keine freiwillige Privatversicherung.
Was gesellschaftlich gewünscht wird, muss auch gesellschaftlich - über Steuern - finanziert werden.
Warum hat sich der Staat aber z.B. aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zurückgezogen ?
Wasilios Katsioulis schrieb am 22.03.2005, 10:26
Das BaFin wird Stellung nehmen zur derzeitigen Rechtslage.
Nur das Bundesverfassungsgericht wird die Frage letztendlich klären können was höher zu bewerten ist:
Menschenwürde oder Vertragsfreiheit!
Heiner Sebold schrieb am 21.03.2005, 21:18
Es macht Sinn, die BaFin einzuschalten. Die können die relevanten Fragen schließlich sachlich beurteilen. Derzeit ist die Debatte leider nicht so sehr von Sachverstand geprägt.
Vor allem wird verkannt, dass das Gesetz für Behinderte tatsächlich nachteilige Wirkungen bringen wird (s.o.).
Wasilios Katsioulis schrieb am 21.03.2005, 17:58
ich habe heute Beschwerde bei der für Versicherungen zuständigen Aufsichtsbehörde BaFin gegen die laufende Diskriminierung Behinderter eingereicht. Ich denke es macht Sinn eigene Erfahrungen dem BaFin mitzuteilen, damit dort bestehende Probleme zwischen Behinderten und Versicherungen erkannt werden können:
Die Adresse lautet:
BaFin
-Bereich Versicherungen-
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Heiner Sebold schrieb am 21.03.2005, 09:31
Liebe Frau Link,
es ist einfach falsch zu behaupten, dass Versicherer Behinderte diskriminieren. Richtig ist, dass für erhöhte Risiken höhere Prämien verlangt werden, damit alle Versicherten gleich behandelt werden, d.h. das Beiträge und zu ERWARTENDE Leistungen in einem gleichen Verhältnis stehen. Auch gibt es Fälle, bei denen der Leistungsfall so wahrscheinlich ist, dass der Fall nicht versicherbar ist. Dafür gibt es ja auch die Sozialversicherungssysteme.
Die Übergangsfrist ist erforderlich, damit die Versicherer die statistischen Grundlagen zum Beleg der erhöhten Risiken erarbeiten können. Heute sind es vielfach auch Mediziner, deren fachliche Erfahrung herangezogen wird. Allerdings ist es eine Illusion zu glauben, es würde mit dem ADG für Behinderte nun einen Verzicht auf Risikodifferenzierung geben.
Im Gegenteil: Die vielen Fälle, in denen heute Versicherungsschutz gewährt wird, die natürlich nicht an die Öffentlichkeit dringen, werden künftiger häufiger abgelehnt werden.
Ein Beispiel: Diabetes ist ja keine Krankheit mit einheitlichem Erscheinungsbild. Für die Erkrankung Diabetes wird z.B. der GdB gemäß der "Anhaltspunkte für die ärztlichen Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht" wie folgt bemessen:
Diabetes mellitus:
Typ 1 durch Diät und alleinige Insulinbehandlung GdB:
- gut einstellbar 40%
schwer einstellbar (häufig bei Kindern), auch gelegentliche, ausgeprägte Hypoglykämien 50%
Typ 2 durch Diät allein (ohne blutzuckerregulierende Medikation)
oder durch Diät GdB:
und Kohlehydratresorptionsverzögerer oder Biguanide (d.h. orale Antidiabetika, die allein nicht zur Hypoglykämie führen) ausreichend einstellbar 10%
und Sulfonylharnstoffe (auch bei zusätzlicher Gabe anderer oraler Antidiabetika) ausreichend einstellbar 20%
und orale Antidiabetika und ergänzende oder alleinige Insulinbehandlung ausreichend einstellbar 30%
Künftig sollen aber alle Fälle über den gleichen statistischen Leisten geschlagen werden. Dieses Kriterium ist ja in den EU-Richtlinien nur für die Geschlechtdifferenzierung erdacht worden.
Nun soll also gelten, wenn schwere Fälle nicht versicherbar sind – weil das erhöhte Risiko statistisch nachweisbar ist - und Versicherungen keine medizinischen Erkenntnisse heranziehen dürfen, sie künftig alle Fälle von Diabetes gleich behandeln müssen. Da sie nicht wissen (dürfen), ob sie einen schweren oder leichten Fall haben, werden Diabetiker wahrscheinlich künftig immer abgelehnt. Wenn die Betroffenen wüssten, dass ihre Interessenvertreter ihnen das Recht abschneiden wollen, auf ihre individuelle medizinische Situation hinzuweisen! Das ADG wird für die Behinderten zu einem Phyrrus-Sieg, weil sich keiner Gedanken darüber gemacht hat, wie es wirkt, wenn die rein frauenpolitisch motivierte Ausnahmeregelung für Versicherungen nun auch auf Behinderte angewandt wird, die wahrlich jeweils einer individuellen Betrachtung bedürfen!