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25.03.2005 - 02:00

Ausgewogene Belegung von Mietshäusern.

Von Guntram Hoffmann Berlin (kobinet) Wie berichtet nahm die rot-grüne Koalition auch enige Änderungen bezüglich des Mietrechts im Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes vor. Die wohnungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bünnis90/Die Grünen Franziska Eichstädt-Bohlig hat sich zu diesen Änderungen nun aufgrund der fortdauernden Kritik der Wohnungswirtschaft zu Wort gemeldet. «Mit den jetzt vorliegenden Änderungen des Antidiskriminierungsgesetzes konnten wichtige Verbesserungen für Wohnungsunternehmen erreicht werden. Für die Vermietung von Wohnraum wird das Ziel einer sozial ausgewogenen Belegung von Häusern und Siedlungen ausdrücklich erlaubt, eine Regelung die es bereits im Wohnraumförderungsgesetz gibt. Damit wird eine unterschiedliche Behandlung von Mietern zulässig, um sozial stabile Bewohnerstrukturen und ausgewogene Siedlungsstrukturen zu schaffen oder zu erhalten. Denn eine sensible Belegungspraxis ist eine wichtige Voraussetzung, um stabile Wohnquartiere zu schaffen oder zu erhalten», erklärte Eichstädt-Bohlig. Damit sei der größte Streitpunkt der Wohnungsunternehmen beseitigt. Ausgeglichene wirtschaftliche, soziale und kulturelle Verhältnisse in den Städten und Quartieren seien vorrangige Ziele der Wohnungspolitik. Durch die Änderungen im Antidiskriminierungsgesetz könnten diese Ziele weiterhin verfolgt werden, so Eichstädt-Bohlig. Ebenso habe sich die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen Diskriminierung auf sechs Monate verkürzt, danach verfallen die Ansprüche. Befürchtungen, es könnte zu einem erheblichen Dokumentationsaufwand kommen, entbehrten jetzt jeder Grundlage. omp 

 
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