![]()
Druckversion
kobinet-nachrichten
02.04.2005 - 02:18
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Bonn (kobinet) Auch dieses Jahr fördert die Aktion Mensch wieder Aufklärungsaktionen und -veranstaltungen im Rahmen der Aktion Grundgesetz zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen in Deutschland. Die Aktion Grundgesetz hat nun die Antragsformulare ins Internet eingestellt. Für lokale Aktionen kann ein Zuschuss von bis zu 2.000 Euro beantragt werden. Davon können Kosten bis zu 90 Prozent übernommen werden. Auf den gewährten Zuschuss wird noch ein zusätzlicher Verwaltungsanteil von 10 Prozent gewährt. Für die Durchführung einer Pressekonferenz können weitere 300 Euro beantragt werden. Für überregionale Aktionen können Zuschüsse bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Hierbei liegt dann jedoch der Fördersatz bei 70 Prozent plus eine 10prozentige Verwaltungskostenpauschale auf die geförderte Summe. Anträge müssen bis spätestens 22. April gestellt werden, Aktionen können im Zeitraum vom 23. April bis 16. Mai stattfinden. omp Link zum download der Anträge
© Kooperation Behinderter im Internet e.V.
Alle Rechte vorbehalten