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13.04.2005 - 08:48

Neuregelung der Sterbehilfe in Frankreich.

Paris (kobinet) Das französische Parlament hat einem Bericht des Deutschlandfunks zufolge eine Neuregelung für die Sterbehilfe verabschiedet. In Frankreich ist die dem Bericht zufolge nun die so genannte passive Sterbehilfe erlaubt. Nach der Nationalversammlung verabschiedete auch der Senat ein Gesetz, in dem ein «Recht zum Sterben lassen» festgeschrieben wurde. Das bedeute zum Beispiel, dass eine bereits begonnene Therapie abgebrochen oder eine weitere Behandlung unterlassen werden könne. Entscheidungen zur passiven Sterbehilfe können demnach nach Beratungen mit den Angehörigen von mindestens zwei Ärzten getroffen werden. Die aktive Sterbehilfe, also die Tötung auf Verlangen, bleibt in Frankreich verboten. omp 

 
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