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14.04.2005 - 12:16

Contergangeschädigte Architektin setzt sich durch.

Berlin (kobinet) Eine contergangeschädigte Architektin hat jetzt vor dem Verwaltungsgericht Berlin erreicht, dass sie ins Versorgungswerk der Architektenkammer aufgenommen wird. Dies erfuhr kobinet heute von der Anwältin der Klägerin, Dr. Bettina Theben. Obwohl die Architektin viele Jahre in ihrem Beruf gearbeitet hatte, waren die Vertreter der Kammer der Meinung, sie sei berufsunfähig und mithin nicht zur Aufnahme ins Versorgungswerk berechtigt. Eine Behinderung bringe die Berufsunfähigkeit automatisch mit sich. Erst nach einer Klage kam die Kammer dem Anliegen der behinderten Frau nach. Ins Versorgungswerk aufgenommen zu werden, bedeutet für die Architektin, zu weitaus günstigeren Konditionen rentenversichert zu sein als bisher. Die Kammer hat sich verpflichtet, auch die Gerichtskosten der Klägerin zu übernehmen. «Wir konnten uns auf ganzer Linie durchsetzen», so die Anwältin. Sie hätte es nicht für möglich gehalten, dass «für ein solches Problem heute noch Gerichte bemüht werden müssen». Zu ihren Schwerpunkten gehören Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht und Antidiskriminierungsrecht. In einem weiterhin beim Landgericht anhängigen Verfahren haben es die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) abgelehnt, sich bei einer Rollstuhlfahrerin zu entschuldigen, die bei einem Busunfall zu Schaden gekommen ist. Karin Belling hatte versucht, mit ihrem Rollstuhl in einen Bus der Linie 130 zu gelangen. Dabei brach die Rampe des Busses ab, und die Frau fiel nach hinten über und konnte noch von wartenden Fahrgäste aufgefangen werden. Trotzdem erlitt die behinderte Frau erhebliche Verletzungen und Traumata, wie ein ärztliches Gutachten feststellte. Vor dem Landgericht forderte Dr. Bettina Theben 12.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz. Für Karin Belling wäre «ein Wort der Entschuldigung fast genauso wichtig» wie das Geld. Deshalb wurde der Gegenseite vorgeschlagen, nur 6.000 Euro zu bezahlen, wenn sich ein Vorstandsmitglied der BVG entschuldigt. «Die BVG könnte schon mal über ihren Schatten springen und sich entschuldigen», meint die Rechtsanwältin. Schließlich sei der Unfallhergang völlig unstrittig und das Verschulden der BVG klar. sch  

 
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