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15.04.2005 - 10:26

Zielvereinbarung mit Hotel- und Gaststättengewerbe kritisiert.

Berlin (kobinet) Als einen echten Rückschritt haben der Vorsitzende des Berliner Behindertenverbandes und der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft «Ausnahmegenehmigungen» des Landesbehindertenbeirats die Zielvereinbarung mit dem Hotel- und Gaststättengewerbe kritisiert. In einem offenen Brief an den Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Karl Hermann Haack, wandten sie sich gegen die Kategorisierung von Behinderungsarten. Die erste Zielvereinbarung drei Jahre nach In-Kraft-Treten des Behindertengleichstellungsgesetzes (kobinet 12.3.05) zementiert nach Ansicht von Ilja Seifert und Uwe Hoppe veraltete Denk- und Verhaltensmuster.

«Gegen die Kategorisierung der unterschiedlichen Behinderungsarten - von Investoren neuer Hotelbauten in Berlin immer wieder propagiert - wehren wir uns seit Jahren. Dann wird nämlich gesagt: ‚Wir bauen zwei Zimmer für Blinde, zwei für Gehörlose, zwei für Rollstuhlfahrer usw.' Damit wird die geforderte Anzahl von echt barrierefreien Zimmern, die in Berlin zehn Prozent der Gesamtbettenzahl beträgt, unterlaufen», schrieben sie in dem Brief an Haack. Barrierefreies Bauen heiße, dass diese Bauten im Endeffekt jeder Mensch ohne Abstriche zweckentsprechend nutzen kann.

«Diese Darlegung soll Ihnen sagen, dass diese Vereinbarung für unsere ehrenamtliche Arbeit - und für unser Ziel: barrierefreien Tourismus für alle - kontraproduktiv ist. Es wird nun verstärkt argumentiert werden: Warum braucht Berlin weitergehende Regelungen als der Rest der Republik? Und das in einer Zeit, da Exekutive und Wirtschaft gemeinsam bestrebt sind, behindertenfreundliche Errungenschaften in Berlin zurück zu drängen», heißt es weiter. Der Nutzen der Zielvereinbarung mit der DEHOGA sei nicht zu erkennen. sch
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