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21.04.2005 - 13:38

Landesgleichstellungsgesetz Baden-Württemberg verabschiedet.

Stuttgart (kobinet) Beinahe völlig unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde in Baden-Württemberg ein Landesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen (LGG) verabschiedet. Die Verabschiedung des LGG war eine der letzen Amtshandlungen des scheidenden Ministerpräsidenten Erwin Teufel. Das lange geforderte Gesetz stößt auf breite Kritik von Menschen mit Behinderungen und deren Verbände, sowie der Opposition. «Ein Landesgleichstellungsgesetz wie das baden-württembergische hat bestenfalls Alibifunktion», meint Elke Bartz, Vorsitzende des Forums selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA), die in Baden-Württemberg lebt. «Von Regierungsseite sind wir von ForseA, aber auch etliche andere Organisationen in keinster Weise ins Gesetzgebungsverfahren einbezogen worden. Sehr verwunderlich ist das jedoch nicht, wenn man bedenkt, dass Sozialminister Repnik auch Behindertenbeauftragter war und er sich und seine Arbeit für Behinderte damit selbst kontrollieren konnte. Da sieht man, wie ernst ‚Behindertenpolitik' hier genommen wird». Wilfried Furian, Landesvorsitzender von «Gemeinsam leben - gemeinsam lernen» zeigt sich auf nachfragen von kobinet-nachrichten überrascht. Er hatte noch nicht mitbekommen, dass das LGG gestern verabschiedet wurde. «Normalerweise sollten Gesetze unter Beteiligung derer, die sie betreffen geschaffen und verabschiedet werden. Das ist bei dem für uns so wichtigen Gesetz nicht geschehen. Wir jedenfalls wurden nicht einbezogen», so Furian. Außerdem würden ‚positive' Gesetze normalerweise mit viel Trara der Öffentlichkeit präsentiert, während eher ‚negative' mehr oder weniger stillschweigend in Kraft träten, ergänzt er. Da könne man sich schon Gedanken darüber machen, warum es keine Pressekonferenz mit der entsprechenden nachfolgenden Berichterstattung gegeben habe. Die SPD hatte weitreichende Änderungen bzw. Ergänzungen gefordert, die nicht berücksichtigt wurden. So ist zum Beispiel die Berufung eines Landesbehindertenbeauftragten (die weibliche Form wurde nicht berücksichtigt) lediglich eine Kann-Vorschrift, die nach Belieben des Ministerpräsidenten umgesetzt wird. Die Bestimmung, Behindertenbeauftragte auf kommunaler Ebene zu bestellen, ist ebenfalls nicht ins LGG aufgenommen worden. Neben weiteren Kritikpunkten wurde auf das Verbandsklagerecht verwiesen, das sich ausschließlich auf das Klagerecht für gehörlose und sprachbehinderte Menschen bezieht, die in ihrem Recht auf Kommunikation benachteiligt werden. omp  

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Stefan Krusche schrieb am 21.04.2005, 14:06

Kein Paradigmenwechsel

Mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU und FDP hat der baden-württembergische Landtag gestern ein Landesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung verabschiedet.

Im Sozialausschuss noch am 7. April 2005 eingebrachte Änderungsanträge der SPD und der GRÜNEN, die auf eine nochmalige Initiative der LAGH Baden-Württemberg zurückgingen und die z.B. die Forderung nach Bestellung von kommunalen Behindertenbeauftragten auf Land- und Stadtkreisebene, die Ausweitung der Klagebefugnis der Behindertenverbände und ein Vorschlagsrecht der Behindertenverbände bei der Bestellung des Landesbehindertenbeauftragten zum Inhalt hatten, blieben in der Endfassung des Gesetzes unberücksichtigt.

Mit dem Gesetz werden im wesentlichen nur Minimalanforderungen an die Barrierefreiheit von Landesbehörden, die nach dem Inkrafttreten des Bundesgleichstellungsgesetzes im Jahre 2002 ohnehin landesrechtlich zu regeln gewesen wären, umgesetzt. Die Gemeinden werden durch das Gesetz selbst nicht verpflichtet.

Die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen bei der Fortentwicklung von Behindertenpolitik ist durch das Gesetz in keiner Weise gewährleistet. Der oft zitierte Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik ist damit an Baden-Württemberg vorbeigegangen.

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