
Von Guntram Hoffmann Berlin (kobinet) Der Deutsche Bundestag hat gestern das Präventionsgesetz beschlossen. Damit wird die Prävention neben der medizinischen Behandlung, Rehabilitation und Pflege zur eigenständigen Säule in unserem Sozialsystem aufgebaut. «Mit den im Präventionsgesetz verankerten Maßnahmen wollen wir die Gesundheit der Menschen in unserem Land nachhaltig verbessern. Wir wollen vor allem jene Bevölkerungsgruppen motivieren, die bisher nur wenig unternehmen, um die eigene Gesundheit zu stärken und um Krankheiten vorzubeugen. Ein wichtiges Ziel ist dabei, geschlechtsbezogene und sozial bedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen abzubauen. Und damit möglichst viele Menschen erreicht werden, muss Gesundheitsförderung direkt im Lebensumfeld verankert werden. Also in Kindergärten und Schulen, in den Betrieben oder im kommunalen Bereich. Wir müssen Prävention als eine gemeinsame Aufgabe begreifen und an einem Strang ziehen. Das gilt nicht nur für die Finanzierung, an der sich neben der gesetzlichen Krankenversicherung, die 180 Millionen Euro aufbringt, nun auch die gesetzliche Rentenversicherung mit 40 Millionen Euro, die gesetzliche Unfallversicherung mit 20 Millionen Euro und die gesetzliche Pflegeversicherung mit 10 Millionen Euro beteiligen werden. Das betrifft auch die einzelnen Leistungen der beteiligten Akteure, die in Zukunft verpflichtende Qualitätsstandards erfüllen müssen und besser aufeinander abgestimmt werden», erklärte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Das Präventionsgesetz sieht folgende Leistungen vor: Die auf Bundesebene angesiedelte Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung wird von den vier Sozialversicherungszweigen Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung getragen. Die Stiftung wird Präventionsziele und Qualitätsstandards erarbeiten, Aufklärungskampagnen und Modellprojekte durchführen. Dafür stehen jährlich 50 Millionen Euro zur Verfügung. Die Aufgabe der Länder wird es sein, in Kindergärten, Schulen, Betrieben, Sportvereinen oder Senioreneinrichtungen die Rahmenbedingungen so zu verändern und zu gestalten, dass gesundheitliches Verhalten gefördert und Krankheiten vorgebeugt werden kann. Für diese lebensweltbezogenen Leistungen stehen jährlich 100 Millionen Euro zur Verfügung. Die einzelnen Sozialversicherungen werden individuelle Gesundheitsleistungen wie Rückenschulungen oder Ernährungskurse durchführen. Hierfür stehen jährlich 100 Millionen Euro zur Verfügung. Das Gesetz bedarf der Zustimmung durch den Bundesrat. omp