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28.04.2005 - 16:39

Urteil stärkt Menschenwürde im Pflegeheim.

Karlsruhe (kobinet) Mit einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs hat dieser entschieden, dass die Menschenwürde im Pflegeheim gewahrt sein muss und die Rechte von HeimbewohnerInnen gestärkt. Dies berichtet die tagesschau heute.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat es der Meldung der tagesschau zufolge abgelehnt, Pflegeheimen allzu strenge Auflagen für die Sicherheit ihrer Bewohner zu machen. Zugleich stärkten die Karlsruher Richter in dem Grundsatzurteil (Aktenzeichen III ZR 399/04) die Rechte von Heimbewohnern. Das Gericht hatte über eine Revision der AOK Berlin zu entscheiden, die einem Pflegeheim-Betreiber Pflichtverletzung vorgeworfen hatte und Behandlungskosten für einen Knochenbruch erstattet bekommen wollte. Im zugrunde liegenden Fall war eine bei der AOK versicherte 84-jährige Heimbewohnerin aus ihrem Bett gefallen und hatte sich dabei den Oberschenkel gebrochen. Die AOK warf dem Heim dem tagesschau-Bericht zufolge vor, nicht genügend zum Schutz der zuvor schon mehrfach gestürzten Frau unternommen zu haben. Die Rentnerin hätte im Bett fixiert oder zumindest durch Hochfahren des Bettgitters vor Stürzen geschützt werden müssen, meinte die AOK. Zudem hätte das Verletzungsrisiko durch eine Hüftschutzhose verringert werden können.

Die Richter wiesen das Ansinnen ab und urteilten, dass der Heimträger für Unfallfolgen nur eintreten muss, wenn nachweislich die Obhuts- oder Verkehrssicherungspflichten verletzt wurden. Diese Pflichten seien aber auf Maßnahmen begrenzt, die mit einem «vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand» realisierbar seien. Eine «Beweislastumkehr» zu Lasten des Heims komme nicht in Betracht.

In der mündlichen Verhandlung Anfang April hatte der Senatsvorsitzende Wolfgang Schlick die grundsätzliche Bedeutung des Verfahrens betont, weil die Kassen wegen fehlender Gelder vermehrt versuchten, Regress bei den Pflegeheimen zu nehmen. Nach Auskunft des AOK-Bundesverbandes sind zahlreiche ähnliche Klagen anhängig. omp
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