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28.04.2005 - 21:10

Fachverbände der Behindertenhilfe erleichtert.

Berlin (kobinet) Fachverbände der Behindertenhilfe in Deutschland haben sich heute erleichtert geäußert, dass der Antrag zur Legalisierung aktiver Sterbehilfe im Europarat abgelehnt wurde (kobinet 27.4.05).

Die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe und des ärztlich assistierten Suizids, argumentieren die Fachverbände in ihrer Stellungnahme, würde einen Tabubruch bedeuten und die Hemmschwelle gegen «Mitleidstötungen» senken. Menschen mit Behinderungen, pflegebedürftige ältere Menschen, abhängige und nicht (mehr) einwilligungsfähige Patienten seien in besonderer Weise gefährdet, einer unfreiwilligen Euthanasie zum Opfer zu fallen.

«Als Interessenverbände und Partner für Menschen mit Behinderung können wir eine solche Entwicklung nicht hinnehmen. Wir dürfen niemals zulassen, dass eine Entscheidung getroffen wird, ob ein bestimmtes Leben als lebenswert gelten soll oder nicht», so die Stellungnahme von Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie, Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Verband für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit, Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. und Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte. sch
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