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04.05.2005 - 00:46

Qualitätsverlust durch Auslagerung von Sozialdiensten aus Krankenhäusern befürchtet.

Mainz (kobinet) Die Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen (DVSG) warnt davor die Aufgabe des Sozialdienstes an externe Unternehmen auszulagern, sofern diese nicht die umfassende psychosoziale Beratung aller Patienten sicherstellen können. Anlass zur Beunruhigung hatte eine Meldung aus Wiesbaden gegeben, nach der ein Krankenhaus alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des hauseigenen Sozialdienstes gekündigt und die Aufgaben an ein Unternehmen übertragen hatte, das bisher vorwiegend im Pflegebereich für Senioren tätig war. Krankenhäuser seien auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten und unter den neuen Rahmenbedingungen der Fallpauschalen (DRGs) verpflichtet, ihren Patienten qualitativ hochwertige Leistungen in allen Bereichen zukommen zu lassen. Dazu zähle auch eine fachlich fundierte, umfassende psychosoziale Beratung für alle Patientengruppen, die dieser Leistung bedürfen. Eine vernetzte Arbeitsweise mit allen beteiligten Berufsgruppen einer Klinik sei unabdingbar. Diese könne durch die Ansiedlung des Sozialdienstes im Krankenhaus selbst am besten gewährleistet werden. Eine Reduzierung der Aufgaben des Sozialdienstes alleine auf eine Pflegeüberleitung lange nicht. «Die DVSG versteht unter Entlassungsmanagement sowohl die Beachtung psychosozialer, sozialrechtlicher als auch pflegerischer Aspekte. Entlassmanagement ist daher nicht alleine Pflegeüberleitungsmanagement für eine bestimmte Patientengruppe, sondern eine interdisziplinäre Aufgabe entsprechend den individuellen Bedürfnissen des einzelnen Patienten», heißt in einer Pressemitteilung des Verbandes. Die Vertreter der DVSG betonten auf einer Tagung in Magdeburg übereinstimmend, dass im Rahmen einer ganzheitlichen Versorgung die Sozialarbeit im Krankenhaus bestehen bleiben müsse. Ein «Outsourcing» des Sozialdienstes sei nur dann akzeptabel, wenn das externe Unternehmen eine umfassende und ganzheitliche psychosoziale Beratung für alle Patienten leiste und nicht nur die Aufgabe einer Pflegeüberleitung übernähme. Hierzu sei es erforderlich, dass das betreffende Unternehmen für die Aufgaben des Sozialdienstes entsprechend qualifizierte Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogen einstelle, um die Beratungsqualität für die Patienten sicherstellen zu können. elba  

 
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