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13.11.2003 - 14:55

Entwurf des Berliner Schulgesetzes kritisiert.

Berlin (kobinet) Der Berliner Landesbeirat für Behinderte hat sich heute an die Vorsitzenden der Fraktionen im Abgeordnetenhaus, den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit und die zuständigen Senatoren mit deutlicher Kritik am Entwurf des Schulgesetzes gewandt. Die Ergebnisse und die Entschließung der Diskussionsveranstaltung «Ausgrenzen behindert – auch in der Schule» am 21. Oktober 2003 im Berliner Rathaus wurden vom Landesbeirat für Behinderte auf seiner Sitzung am 5.11.2003 voll unterstützt. Der Landesbeirat kritisierte ebenso wie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Diskussionsveranstaltung die bislang unzulängliche Umsetzung des seit 1990 schulgesetzlich verankerten Wahlrechts der Erziehungsberechtigten zwischen allgemeiner Schule und Sonderschule in der Praxis der Berliner Schulen. Der Entwurf für ein neues Schulgesetz legt zwar fest, dass künftig der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf Vorrang haben soll, garantiert den Eltern jedoch auch weiterhin keinen Rechtsanspruch auf gemeinsame Erziehung und auf gemeinsamen Unterricht. Der in § 37 (3) des Entwurfs formulierte so genannte Haushaltsvorbehalt sowie die Möglichkeit der aufnehmenden Schule, Kinder mit Behinderungen aus «pädagogischen Gründen» abzulehnen, widersprechen nach Ansicht des Landesbeirats sowohl dem Grundgesetz als auch der Berliner Verfassung und dem Landesgleichberechtigungsgesetz und benachteiligen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Der Landesbeirat fordert deshalb nachdrücklich, den § 37 (3) zu streichen, Förderausschüsse in der bisherigen Form aufzunehmen und eine detaillierte Begründung bei Ausschluss eines Kindes aus der gemeinsamen Erziehung den Erziehungsberechtigten und dem Kind auszuhändigen. sch  

 
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