
Kassel (kobinet) Uwe Frevert vom Vorstand der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland - ISL e.V. - stellte heute bei der Kundgebung für ein Leben Behinderter in der Gemeinde und für einen Baustopp von Behindertenheimen vor dem Landeswohlfahrtsverband Hessen in Kassel eine Resolution vor, mit der dieser für die ISL e.V. die Abschaffung der stationären Behinderteneinrichtungen als überfällig erklärte. Die Veranstaltung stellte eine Schwerpunktveranstaltung zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung Behinderter im Rahmen der Aktion Grundgesetz dar. Im folgenden wird die Resolution von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland - ISL e.V. - dokumentiert: omp Die Abschaffung aller stationären Behinderteneinrichtungen ist überfällig Die deutsche Behindertenhilfe steht in der Tradition der großen Anstalten des 19. Jahrhunderts. Viele behinderte Menschen erleben ihre Existenz in diesem Land in einer historisch gewachsenen Aussonderung durch Sonderschulen, Sonderfahrdienste, Werkstätten für Behinderte (WfBM) und andere Sondereinrichtungen. Und die Situation in den so genannten «Heimen» der traditionellen Behindertenhilfe hat auch nichts mit einer heimischen Lebenssituation wie in der eigenen Wohnung gemeinsam. Der Alltag in Institutionen wird in der Regel von den Notwendigkeiten eines reibungslosen Ablaufes bestimmt, wobei die Entscheidungen und Bedürfnisse behinderter BewohnerInnen kaum Platz finden. Immer wieder bemängelten wir dies und zeigten diese institutionellen Strukturen mit aussonderndem Charakter auf. Diese Angebote nehmen behinderten Menschen die Wahlfreiheit von Hilfsangeboten, hindern sie daran die Verantwortung für sich selbst zu übernehmen und halten sie in bevormundender Abhängigkeit. Alle Beteiligten in der Behindertenhilfe wissen, dass die Verwendung des beschönigenden Begriffs «Heim» eine Irreführung ist. Aber viele Mitarbeiter der Behindertenhilfe können sich auch geeignete Hilfen für behinderte Menschen außerhalb der Institutionen vorstellen und versuchen manchmal dies zu verwirklicht. Das Sozialgesetzbuch IX und das Behindertengleichstellungsgesetz versuchen diesen überfälligen Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe zu stärken. Immer wieder nimmt der Gesetzgeber Bezug auf die Stärkung der Selbstbestimmung behinderter Menschen und ihrem Recht auf ambulante Hilfen. In den letzten Jahren wurden von der Bundesregierung eine Reihe von Modellen und Projekten initiiert, die den Anteil der ambulanten Angebote für behinderte Menschen stärken sollen, um die Aussonderung in stationäre Einrichtungen zu mindern. Es wurde auf diesem Weg vieles erreicht, insbesondere wurde der Nachweis erbracht, dass kein behinderter Mensch in einer Einrichtung leben, lernen und arbeiten muss. Nach wie vor wird jedoch überwiegend die stationäre Unterbringung, das heißt, die Aussonderung behinderter Menschen gefördert, anstatt ambulante Hilfen für alle Lebensbereiche behinderter Menschen zur Verfügung zu stellen. Beispielsweise sei hier die Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe genannt: Im Jahr 2002 wurde pro Kopf ein Betrag von über 10.742 Euro in Einrichtungen zur Verfügung gestellt, die ambulante Hilfe pro Kopf betrug dagegen nur 5.657 Euro. Und beim Vergleich aller Ausgaben im Rahmen der Hilfe zur Pflege zeigt sich ein Verhältnis von 84 Prozent zu 16 Prozent und in 2003 verhielt es sich mit 82 Prozent zu 18 Prozent nicht viel anders. Seit über 30 Jahren begleitet uns dieses Missverhältnis. Heute vertreten wir daher öffentlich, dass die gesamte ambulante Behindertetenhilfe nicht wirklich entwickelt und gefördert wird, solange eine flächendeckende Struktur der Aussonderung vorhanden ist und gefördert wird. Die Sogwirkung, die von stationären Einrichtungen ausgeht, darf nicht länger herunter gespielt und unterschätzt werden. Wenn in diesen «Heimen» Plätze unbelegt sind, gibt es immer Bemühungen, diese wieder zu besetzen. Es ist für die Beteiligten der Behindertenhilfe wesentlich leichter einen behinderten Menschen in eine Einrichtung «unterzubringen» als differenzierte, auf den individuellen Bedarf zugeschnittene, Angebote zu entwickeln und umzusetzen. Seit Jahren beklagen wir, dass die Bewilligung ambulanter Hilfen wesentlich schwieriger ist. Die Bundesregierung, die Landesregierungen, die Kommunen und insbesondere die örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger werden aufgefordert, eine Perspektive für die konsequente Deinstitutionalisierung in der Behindertenarbeit zu entwickeln, da nur so ein Paradigmenwechsel von der Fremdbestimmung in Einrichtungen zur Selbstbestimmung und ein Leben in der Gemeinde vollzogen werden kann. Die neue Möglichkeit mit dem SGB IX, statt der stationären Unterbringung das persönliche Budget für eine ambulante Unterstützung zu wählen, wird kaum den erstrebten Wechsel mit sich bringen. Wir haben mit einer Form des persönlichen Budgets im Rahmen der Hilfe zur Pflege, dem so genannten Arbeitgebermodell, seit über 25 Jahren Erfahrung. Und wir wissen, dass wir ohne unsere Beratungsarbeit kaum 16.000 Arbeitsplätze für Assistenten in Privathaushalten geschaffen hätten. Das Arbeitgebermodell ist ein kleiner Bereich zum Thema Wahlfreiheit und Selbstbestimmung in der Behindertenhilfe. Im Rahmen alternativer Hilfen zur stationären Unterbringung ist jedoch sehr viel mehr Beratung und Unterstützung erforderlich, als dass sie unsere Zentren für selbstbestimmtes Leben ehrenamtlich, so nebenbei, leisten werden können. Wir fordern - einen sofortigen Baustopp für alle «Behindertenheime», - eine zeitliche Begrenzung der Existenz der bestehenden Anstalten der Behindertenhilfe, - die Abschaffung der historisch gewachsenen Aussonderung durch Sonderschulen, Werkstätten für behinderte Menschen (WfBM) und andere Sondereinrichtungen, - die absolut gleichwertige Förderung in der ambulanten Hilfe wie sie im stationären Bereich zur Verfügung gestellt wird. - die ambulante Hilfe muss so gestärkt werden, dass stationäre Angebote nicht länger nötig sind. Uwe Frevert, Vorstand der ISL e.V.