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07.05.2005 - 12:59

Gemischte Resonanz auf Zielvereinbarung.

Karlsruhe (kobinet) Die Zielvereinbarung zu den «Mindeststandards für die Kategorisierung barrierefreier Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe in Deutschland» war Thema einer Podiumsdiskussion, die der Bundesverein Barrierefreier Tourismus im Rahmen der Aktivitäten zum 5. Mai der Aktion Grundgesetz in Karlsruhe veranstaltete. Nachdem es in der Öffentlichkeit schon Auseinandersetzungen darüber gab, ob die neuen Kriterien einen Rückschritt bedeuten, fragte der Bundesverein Barrierefreier Tourismus nach dem praktischen Für und Wider der Kriterien. Sind die Mindeststandards ein Schritt auf dem Weg zur gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen? Oder bewirken sie gerade das Gegenteil, weil unsere Wirklichkeit noch meilenweit von den Standards entfernt ist und Menschen mit Behinderungen nun noch weniger Informationen über barrierefreie oder -arme Unterkünfte bekommen?, fragte Kirsten Faust von der Beratungsfirma Holtz & Faust, die die Veranstaltung moderierte, die Gäste auf dem Podium. Insgesamt gab es durchweg positive Bewertungen und Anerkennung für die Verhandlungspartner. Die blinde Tourismusberaterin Christina Kornatz aus Mainz und Vorstandsmitglied des Bundesvereins Barrierefreier Tourismus hob lobend hervor, dass endlich auch an blinde und sehbehinderte Menschen als Gästegruppe gedacht wurde und ihre Bedürfnisse in den Kriterienkatalog eingeflossen sind. Neben der positiven Gesamtbewertung gab es aber auch mahnende Hinweise, dass es sich nach wie vor um Selbstauskünfte der Betriebe handele und die Überprüfung lediglich über ein sogenanntes Beschwerdemanagement geregelt sei. Behinderte Menschen müssen also erst mal schlechte Erfahrungen machen, sich dann bei den Verbänden beschweren, wenn Symbole zu Unrecht verwendet wurden und dann kann bei der nächsten Sternevergabe überprüft werden, ob das Symbol weiter in den Veröffentlichungen der DEHOGA und IHA verwendet werden darf. Ferner fehlten den Experten weiche Faktoren in der Abfrage. Gemeint sind Serviceleistungen, wie Unterstützung am Buffet oder Durchsicht der Zimmer bei der Abreise, aber auch die Abfrage, ob sich der gehörlose Gast an der Rezeption in Gebärdensprache verständigen kann. Die Podiumsteilnehmer hoffen nun, dass diese Fragen, die besonders für Menschen mit Sinnesbehinderungen eine große Hilfe sind, in Nachverhandlungen in den Kriterienkatalog aufgenommen werden. Bernhard Endres als Betreiber einer privaten Ferienwohnung wollte wissen, ob die Kriterien für Hotels denn auch 1:1 für die privaten Unterkünfte übernommen werden? Auch dieser Frage soll nun in der eigens eingerichteten «Arbeitsgemeinschaft zur Umsetzung der Mindeststandards» nachgegangen werden. Als dessen Vertreter war Dr. Volker Sieger aus Mainz angereist und versprach die Anregungen und Praxisbeispiele, so zum Beispiel das Vorgehen in Münster mitzunehmen. Dort einigten sich VertreterInnen des Hotel- und Gaststättenverbands, des Tourismusmarketing, die Behindertenkoordinatorin und die Beratungsfirma Holtz & Faust darauf, zusätzliche Informationen bereit zu stellen, wie die Zugänglichkeit der Hotels denn genau aussieht, «da nach den neuen Kriterien nicht ein einziges Haus berechtigt ist, eines der vereinbarten Symbole zu tragen», erläuterte Gisela Holtz, die das Vorgehen in Münster als Kompromiss vorstellte. Der Vereinsvorsitzende des Bundesverein Barrierefreier Tourismus, Michael Prestel, freute sich über die angeregte Diskussion und das Interesse des Publikums, das das Thema im Anschluss an die Podiumsdiskussion in vielen Gesprächen vertieft. omp 

 
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