
Berlin (kobinet) Hinter die Kritik deutscher Behindertenverbände am Gesetzentwurf von Rot-Grün zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen hat sich heute der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen gestellt. Hubert Hüppe erklärte zur gestrigen öffentlichen Anhörung der Vertreter der Sozial- und Behindertenverbände über den Gesetzentwurf zum Sozialgesetzbuch IX zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (kobinet-nachrichten 12.11.2003: «Kernpunkt der Kritik von Behinderten- und Arbeitnehmervertretern waren die Regelungen zur Finanzierung der Werkstätten für behinderte Menschen. Die vorgesehene Frist für die Leistungserbringung von drei Monaten im Eingangsverfahren bzw. zwei Jahren in der beruflichen Bildung, die im Referentenentwurf noch vorgesehen waren, ist jetzt ersatzlos gestrichen. Diese allerdings ist unverzichtbar, um den Voraussetzungen gerade jener Menschen Rechnung zu tragen, die durch eine Behinderung in ihrer Schnelligkeit eingeschränkt sind, bemängelten die Fachvertreter. Dies schaffe wiederum Unsicherheit bei den Betroffenen und Trägern der Maßnahmen.» Auf Unverständnis insbesondere der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretung des Bundes und der Länder sei zudem die mangelhafte Festschreibung von Kompetenzen und Rechten der Schwerbehindertenvertretungen gestoßen. Wenn für sie weder ein Anhörungs- und Informationsrecht, noch eine Sanktionierung des Arbeitgebers bei ihrer Missachtung im Gesetz festgelegt sei, würde die Arbeit des Gremiums nicht nur bedeutungslos, sondern es fehle ihr auch an Attraktivität, um weitere Vertreter gewinnen zu können. Die CDU/CSU sei zu wirksamen gesetzlichen Verbesserungen der Lage schwerbehinderter Menschen am Arbeitsmarkt bereit. Doch der jetzige Entwurf würde das Ziel verfehlen, die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen tatsächlich zu fördern, so Hüppe. Es sei daher Aufgabe der Bundesregierung und der Koalition, ihren Entwurf deutlich nachzubessern. sch