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09.05.2005 - 12:00

Protest gegen ambulante Zwangsbehandlung in Bremen.

Bremen (kobinet) Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. (BPE) wendet sich gegen die Absicht des Landes Bremen, die Möglichkeit für ambulante Zwangsbehandlungen gesetzlich festzuschreiben.

Im Herbst 2003 wurde diskutiert, ob in den Gesetzentwurf zur Änderung des Betreuungsrechts die Möglichkeit der ambulanten Zwangsbehandlung eingefügt werden sollte. Dieses Vorhaben wurde im Februar 2004 von der Bundesregierung als verfassungswidrig abgelehnt. Alle im Bundestag vertretenen Parteien kamen dann im Sommer 2004 übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die ambulante Zwangsbehandlung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist und lehnten diese Änderung als verfassungswidrig ab. Nun soll sie in Bremen doch über einen perfiden Trick als Landesgesetz im Eilverfahren bis Ende Mai durchgepeitscht werden, heißt es in einer Presseerklärung des bundesverbandes Psychiatrie-Erfahrener e.V.

Das Land Bremen will demnach durch die Änderung seines kombinierten PsychKG`s und Maßregelvollzugsgesetzes die ambulante Zwangsbehandlung auf Grundlage des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) einführen. Im § 70 k FGG heißt es: «Das Gericht kann die Vollziehung einer Unterbringung nach § 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 aussetzen. Die Aussetzung kann mit Auflagen verbunden werden...» Als «Auflage» sieht der Bremer Gesetzentwurf die ambulante Behandlung vor. Im Rahmen der Auflage zur ambulanten Behandlung ist es nach dem Bremer Gesetzentwurf möglich, die Betroffenen ohne deren Einwilligung, das heißt mit Zwang zu behandeln, mit Zwang zu ernähren, Wertsachen der Betroffenen in Gewahrsam zu nehmen, den Schrift- und sonstigen Postverkehr zu überwachen, ja sogar den Telefonverkehr zu überwachen und zu beschränken, schreibt der Bundesverband.

«Dies als mildere Form der Unterbringung zu verkaufen, ist perfide. Es wird anschließend viel mehr Zwang und Gewalt gegen wehrlose und unschuldige Menschen geben: zunächst monatelange Psychiatrie-Aufenthalte, anschließend ein Rollkommando, das die Menschen über Jahre und Jahrzehnte zu Hause mit Psychopharmaka abspritzt. Vorbeugende Köperverletzung zur Abwehr von (wahrscheinlich nie stattfindenden) Straftaten ist mit dem Grundgesetz in keiner Weise vereinbar. Wir fühlen uns an die Schutzhaft-Regelungen des NS-Regimes erinnert», so Hannelore Klafki, Mitglied des geschäftsführenden Vorstands des BPE e.V.

Wenn das Bremer Landesparlament diesen Vorschlag beschließe, nehme der Stadtstaat Bremen bundesweit eine Vorreiter-Rolle ein. Es sei zu befürchten, dass andere Länder daraufhin nachziehen werden und die national abgelehnte ambulante Zwangsbehandlung nun über den regionalen Weg einführen wollen. «Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. protestiert auf das schärfste gegen dieses Vorhaben. Die verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte gelten auch für Psychiatriebetroffene. Wir fordern alle freiheitsliebenden Menschen auf, sich gegen psychiatrischen Zwang zu wehren. Bitte verhindern Sie, dass Bremen Vorreiter beim Abbau von Grundrechten unbescholtener Bürger und Bürgerinnen wird», heißt es in der Presseerklärung des BPE e.V. omp
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