
Berlin (kobinet) Auch für die derzeit laufende Sozialwahl können blinde und sehbehinderte Menschen mit einer Wahlschablone wählen. Diese muss allerdings bis spätestens 19. Mai bestellt werden. Darauf weist der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) hin. «Wirklich geheim zu wählen war für blinde Menschen lange Zeit nicht möglich. Erst mit Einführung von Schablonen, in die der Wahlzettel paßgenau eingelegt wird, muss für die Wahlentscheidung nicht mehr länger eine sehende Person hinzugezogen werden. Garantiert wird dieser Anspruch im Bundesgleichstellungsgesetz für die bundesweiten Wahlen bzw. in den Gleichstellungsgesetzen der Länder für die Wahlen in den einzelnen Bundesländern. Noch bis zum 19. Mai können Versicherte der Rentenversicherung, Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) sowie der Krankenversicherungen BARMER, Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK), Techniker Krankenkasse (TK) und Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) die kostenlose Wahlschablone und eine Hörkassette mit Erklärungen für die bereits versandten Wahlunterlagen zur Sozialwahl am 1. Juni bestellen», heißt es im Newsletter des DBSV. Bei der BfA reicht ein Anruf bei der kostenlosen Hotline unter 0800/ 01 06 20 05 und die Angabe der Adresse, an die die Schablone gesendet werden soll. Wer bei der TK versichert ist, erhält seine Schablone nach einem Anruf unter der Telefonnummer 040/ 69 09 11 36 oder dem Versand einer E-Mail an die Adresse melanie.bordier@tk-online.de. Die Mitgliedsnummer ist in beiden Fällen anzugeben. DAK-Mitglieder wenden sich an die Telefonnummer 040/ 23 96 16 91 bzw. an die E-Mail-Adresse monika.rath@dak.de. Die KKH hat eine eigene Internetseite eingerichtet, auf der die verschiedenen Wege, eine Wahlschablone zu erhalten, ausführlich beschrieben sind. (http://www.kkh.de/detail.cfm?pageid=617). Versicherte der Barmer können die Wahlunterlagen ebenfalls online anfordern. Link zur Barmer omp