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13.05.2005 - 10:51

Barrierefreiheit bei Bahnhöfen nicht verpflichtend.

Mannheim (kobinet) Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat entschieden (AZ.: 5 S 1410/04 und 5 S 1423/04), dass Bahnunternehmen nicht verpflichtet sind, barrierefreie Zugänge zu Bahnsteigen anzubieten. Geklagt hatten der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) und der Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte, da nach einem Umbau des Bahnhofs Oberkochen ein Bahnsteig nicht mehr barrierefrei erreichbar sei.

Der mittlere Bahnsteig sei zuvor über einen schienengleichen Bahnübergang zu erreichen gewesen. Dieser Übergang soll durch einen Fußgängertunnel mit zwei Aufzügen ersetzt werden, dies allerdings erst, wenn mindestens 1000 Reisende durchschnittlich pro Tag den Bahnhof nutzen würden. Bis dahin würden behinderte Reisende auf den künftig barrierefrei gestalteten Bahnhof in Aalen verwiesen.

Zwar solle die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) nach Meinung des VGH zwar die Belange von Behinderten zur Geltung zu bringen. Angeblich regele der beklagte Paragraf jedoch nicht den Zugang zu Bahnsteigen.

Der BSK gibt sich mit dem Urteil nicht zufrieden. «Das kann doch wohl nicht wahr sein», meint BSK-Geschäftsführer Mark Niederhöfer heute gegenüber kobinet. «Noch liegt uns das Urteil nicht im Wortlaut vor. Sobald wir die Begründung haben, werden wir Revision einlegen. Was nützen die schönsten Gleichstellungsgesetze, wenn sie so ausgehebelt werden können». elba
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Johann Kreiter schrieb am 18.05.2005, 09:58

Barrierefreier Bahnhof

Es bedarf schon einer gewissen Kurzsichtigkeit eines Verwaltungsrichters, um solch ein Urteil, „Im Namen des Volkes“ abzugeben. Offensichtlich ist dem Herrn Richter nicht bekannt, dass wir ein Gleichstellungsgesetz in Deutschland haben, dass dafür sorgen soll, dass keiner, in diesem unseren Lande, benachteiligt wird. Mit höchster Wahrscheinlichkeit, würde dieser Richter, säße er im Rollstuhl, alle Hebel in Bewegung setzen, damit er barrierefrei an seinen Arbeitsplatz gelangt.

Aber dies ist mal wieder typisch für einen Richter, der mit der Realität soviel zu tun hat wie ein Eisbär mit der Ananas. Fern ab jeglicher Realität und geistiger Betrachtung fällt er ein Urteil gegen Mütter mit Kinderwagen, alte Menschen und mobilitätseingeschränkte Menschen. Auch in der Unkenntniss der Landesbauordnung, die besagt, dass öffentliche Einrichtungen barrierefrei geplant und gebaut werden müssen. Es kann hier auch nicht von einer Zumutbarkeitsregelung die Sprache sein. Wer Geld hat einen Bahnhof zu bauen, der muss auch Geld haben, einen Aufzug zu bauen, dies gilt auch für den Bahnhof Oberkochen. Es ist eine Schande, wenn die Einsparungen zu Lasten der Menschen geht, die gerade auf dieses Stück Mobilität angewiesen sind.

Wer sich die Prunkbauten der Bahn in Berlin ansieht, Potsdamer Platz, Neuer Bahnhof am Bundestag, der kann dieses nicht nachvollziehen. Dazu kommt, dass Herr Mehdorn gerade im Begriff ist, ein neues Verwaltunggebäute zu bauen, dass wieder zig Millionen Steuergelder verschlingen wird. Herrn Mehdorns Milchkannenpolitik ist ja bekannt, aber er soll sich eins sagen lassen, „es wird in diesem unseren Lande nicht langsam die Milch sauer sondern auch der Bürger“

Johann Kreiter
1.Vorsitzender der NatKo
www.natko.de

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