Kopf-Werbung und Navigation überspringen
Kopf-Werbung überspringen

Werbung
Werbebanner zu Netzwerk PROBudget
Werbebanner zu Hier könnte Ihr Werbebanner sein
Werbebanner zu Sommercamp 2012 selbstbestimmtes Leben
Werbebanner zu Barrierefreie Reiseziele
Link zur Startseite Link zur Inhaltsübersicht Link zu Informationen Link zur Kontaktseite
Druckversion
25.05.2005 - 06:28

Strukturwirrwarr grenzt aus.

Hamburg (kobinet) Eine Ausgrenzung behinderter Menschen vom Arbeitsmarkt sieht die Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) im Strukturwirrwarr. Die qualifizierte Arbeitsvermittlung durch Integrationsfachdienste sei in Frage gestellt, meint Jörg Schulz von der BAG UB. «Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung hat auf massive Probleme bei der Umsetzung der seit Jahresbeginn geltenden gesetzlichen Änderungen zur Verbesserung der Arbeitssituation von Menschen mit Behinderungen hingewiesen und vor einer Gefährdung bisher erreichter Standards gewarnt». Jörg Bungart, Geschäftsführer der BAG UB ergänzt: «Das Gegenteil der guten Absichten wird erkennbar. Nur wenn die zuständigen Leistungsträger den gesetzlichen Auftrag ernst nehmen, ist eine - erneute - Ausgrenzung von behinderten Menschen zu verhindern». Die Integrationsfachdienste hätten in der Vergangenheit sehr positive Vermittlungsleistungen erbracht, die mit viel Kreativität und Geduld geleistet wurden. Die Integrationsfachdienste hätten Arbeitssuchende mit Behinderungen und potenzielle Arbeitgeber zusammengebracht. Der Streit um Zuständigkeiten, Mangel an verlässlichen Strukturen und ein Kostensenkungsdruck würden die Vermittlungsmöglichkeiten für behinderte Menschen künftig stark einschränken. Je nach Ausgangslage seien nun das Integrationsamt, die Agentur für Arbeit oder die ARGE für die Beauftragung von fachdienstlichen Vermittlungsleistungen zuständig. «Verschiedene Integrationsämter und Länder stellen keine Struktur für die Vermittlung durch die Fachdienste zur Verfügung, obwohl bundesweit dafür 50 Millionen Euro bereitgestellt wurden. Sie entziehen sich der gesetzlich gewollten Verantwortung mit der Begründung, dass dies nicht verbindlich geregelt sei», meint Bungart. Damit sei die Zukunft der Vermittlung völlig unklar. Es bestehe zwar der gesetzliche Auftrag der Integrationsfachdienste, jedoch keine ausreichende Finanzierung. «In der Konsequenz wird der Streit um Zuständigkeiten somit auf Kosten der Menschen mit Behinderungen und der Fachdienste ausgetragen», so Bungart. elba  

 
Empfehlen Sie diese Seite Ihren Freunden bei Facebook
Leserbrief schreiben
Artikel versenden

Druckversion
Seitenanfang
Startseite

an den Anfang springen
Impressum

Validiert nach
Valid HTML 4.01
Mediadaten

© 2002-2012 kobinet-nachrichten

Dieser Internetauftritt wurde mit dem Content Management System @it
der dimedis GmbH, Köln erstellt.