
Kassel (kobinet) Nachdem das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz nunmehr fast fünf Monate in Kraft ist, fand in Kassel gestern eine erste Schulung zur Umsetzung des neuen Gesetzes statt. Dabei wurde klar, dass es nun an den Behindertenverbänden und -vertretungen selbst ist, dafür zu sorgen, dass dieses Gesetz auch umgesetzt wird. Clemens Beraus vom Büro des Behindertenbeauftragten des Landes Hessen ließ in seinem Vortrag über die Möglichkeiten und Grenzen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes keinen Zweifel daran, dass es vieles gäbe, was in dem neuen Gesetz für die Behindertenverbände hätte besser geregelt werden können. Er machte aber auch deutlich, dass es nun darum geht, die neuen Möglichkeiten zu nutzen und mit dem Gesetz zu arbeiten. Die Verpflichtung des Landes und seiner Anstalten zur barrierefreien Gestaltung in Ergänzung zur bereits bestehenden Bauordnung, die verankerte Möglichkeit für Zielvereinbarungen mit den Kommunen und die Prüfungspflicht zur Herstellung der Barrierefreiheit durch die Kommunen, böten neben einer Reihe weiterer Instrumente einen Handlungsrahmen, den es nun zu nutzen gelte. Der Behindertenbeauftragte und seine MitarbeiterInnen würden Unterstützungen zur Umsetzung des Gesetzes bieten und einen Behindertenbeirat einrichten, der den Landesbeauftragten berät. Rolf Matthé vom Hessischen Sozialministerium warb in seinem Vortrag dafür, das Instrument der Zielvereinbarungen mit den Kommunen zu nutzen und damit die Konkurrenz der einzelnen Kommunen für eine barrierefreie Gestaltung anzukurbeln. Die Zeilvereinbarungen müssten möglichst konkret sein, schriftlich fixiert werden, zeitlich überschaubar sein und für alle Beteiligten einen Gewinn darstellen, um möglichst erfolgreich zu sein, führte Rolf Matthé aus. Zielvereinbarungen seien zwar kein Allheilmittel, aber eine wichtige Ergänzung zu den bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten, über die eine Reihe von Bundesländern nicht verfügen würden. Der Behindertenbeauftragte des Schwalm-Eder-Kreises, Antonio Gottwald, stellte darauf aufbauend auch ein konkretes Beispiel für eine dort kurz vor der Verabschiedung stehende Zielvereinbarung vor, durch die es gelingen könnte, ein Schwimmbad in einem überschaubaren Zeitraum barrierefreier zu machen. In der Diskussion wurde deutlich, dass es einerseits noch erhebliche Skepsis gegenüber den wirklichen Möglichkeiten des Gesetzes gibt und dass ein Zusammenrücken der Behindertenverbände in Hessen nötiger denn je ist. Der zu gründende Behindertenbeirat beim Landesbehindertenbeauftragten könne eine Möglichkeit bieten, die jahrelangen Zwistigkeiten einzelner Behindertenvertretungen in Hessen zu beseitigen. Andererseits zeigte sich aber auch, dass bereits eine Reihe von Aktivitäten zur Verbesserung der Teilhabe und Gleichstellung vor Ort in Planung sind. Pandelis Chatzievgeniou, stellvertretender Vorsitzender des Landesbehindertenrates Hessen und Stadtverordneter in Marburg, will sich zum Beispiel dafür stark machen, dass auch in Marburg, ähnlich wie bereits in Kassel, ein Beschluss zur Umsetzung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes auf örtlicher Ebene gefasst wird. In Kassel wird derzeit an der Entwicklung eines Lokalen Teilhabeplans gearbeitet und am 22. September eine Anhörung zur Barrierefreiheit durchgeführt. Im Land-Dill-Kreis wurde eine Integrationsvereinbarung abgeschlossen, die auch die Verbesserung der Barrierefreiheit in der Verwaltung und damit auch für den öffentlich genutzten Bereich vorsieht. omp