Kassel (kobinet) Der Ambulante Hilfsdienst des Kasseler Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter - fab e.V. - weist in seinem neuesten KundInnen-Rundbrief darauf hin, dass es seit dem 1. April den Sozialbehörden möglich ist, sich direkt Informationen bei Banken über die Vermögensverhältnisse von Antragstellern und deren Angehörigen zu verschaffen. Mit der Lockerung des Bankgeheimnisses ist es dem Bericht zufolge nun den Sozialbehörden auch möglich, sich die Informationen direkt bei den Banken zu beschaffen. Dem Verein sei ein Fall bekannt geworden, «bei dem ein Sozialhilfeträger die Hilfe zur Pflege für eine behinderte Frau mit Datum zum 1. Juni 2005 einstellte, weil bei einem Datenabgleich bekannt wurde, dass ihr Lebensgefährte, mit dem sie zusammenlebt, über ein kleines Vermögen verfügt, welches er vor Jahren zur Altersicherung zurück legte», heißt es im KundInnen-Rundbrief des fab e.V. omp