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05.06.2005 - 08:59

Rente statt Arbeit mit Assistenz?.

Berlin (kobinet) Über ihre «Erlebnisse der besonderen Art» mit der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) berichtet Birgit Stenger in einem Interview mit kobinet-Redakteurin Elke Bartz. Die 41-jährige Rollstuhlbenutzerin hat eine Spinale Muskelatrophie und ist rund um die Uhr auf Persönliche Assistenz angewiesen. In Berlin - aber auch weit darüber hinaus - ist sie vielen durch ihr politisches Engagement und ihre Arbeit bei der Arbeitsgemeinschaft für selbstbestimmtes Leben schwerstbehinderter Menschen (ASL e.V.) bekannt. kobinet-nachrichten: Birgit Stenger, erklären Sie bitte kurz Ihren beruflichen Werdegang. Birgit Stenger: Nach dem Abschluss meines Studiums 1993 habe ich ein Jahr als Sozialarbeiterin auf einer Querschnitts-Station gearbeitet. Im Anschluss daran war ich ein halbes Jahr arbeitslos, in dem ich mir meine Stelle bei ASL geschaffen habe. Von Mitte November 1994 bis Mitte Mai 2004 habe ich bei ASL, einer Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen in Berlin, gearbeitet. kobinet-nachrichten: Die drei Buchstaben BfA klingen eigentlich recht harmlos. Wenn Sie diese jedoch momentan hören, können Sie kaum noch gelassen bleiben. Wie kam es dazu? Birgit Stenger: Im Sommer letzten Jahres habe ich das Angebot bekommen, bei einem bekannten Berliner Veranstaltungsträger eine Probebeschäftigung zu machen. Da ich auf Assistenz am Arbeitsplatz angewiesen bin und auch seit der Einführung des SGB IX vom Integrationsamt gewährt bekommen hatte, habe ich für diese Probebeschäftigung erneut Arbeitsassistenz beantragt. Dieser Antrag auf eine Reha-Leistung ist von der BfA in einen Rentenantrag umgedeutet worden. kobinet-nachrichten: Ihre angebliche 100-prozentige Erwerbsminderung ist doch sicher von einem Arzt der BfA im Rahmen einer Untersuchung festgestellt worden?! Birgit Stenger: Nein. Ich bin weder von einem Arzt der BfA untersucht worden, noch hat sich irgendjemand mit mir über diese Umdeutung meines Antrags unterhalten. Den Antrag auf Arbeitsassistenz habe ich im August 2004 gestellt. Von September bis einschließlich November habe ich im Rahmen der Probebeschäftigung 30 Stunden wöchentlich gearbeitet. Die notwendige Arbeitsassistenz wurde vom Integrationsamt bewilligt und bezahlt. Trotzdem hat mich die BfA rückwirkend zum Datum der Antragstellung, das heißt zum August 2004, arbeitsunfähig erklärt. kobinet-nachrichten: Welche Folgen sind (oder wären) mit einem Widerspruch gegen diese «Umwidmung» Ihres Antrags auf Assistenz verbunden? Birgit Stenger: Gegen diese Umdeutung ist der Widerspruch nicht zulässig. Die Entscheidung des Beratungsärztlichen Dienstes der BfA ist als solche nicht justiziabel. Die Umdeutung meines Antrags aufgrund der Feststellung, dass ich arbeitsunfähig sei, hatte zur Folge, dass die Arbeitsagentur die Zahlungen einstellte, weil ich dem Arbeitsmarkt ja nicht mehr zur Verfügung stünde. Auch die Arbeitsagentur hat vor ihrer Entscheidung nicht mit mir gesprochen. Lediglich gegen die Entscheidung der Arbeitsagentur konnte ich Widerspruch einlegen. Mein Rechtsanwalt hat erfolgreich einen vorläufigen Gerichtsbeschluss erwirken können, der die Arbeitsagentur verpflichtet, bis zur Entscheidung der BfA weiter zu zahlen. kobinet-nachrichten: Viele Menschen kämpfen darum «in Rente zu gehen». Sie wollen also weiterarbeiten? Birgit Stenger: Ja. kobinet-nachrichten: Warum wollen Sie weiterarbeiten? Sie könnten es sich doch zuhause bequem machen und das Leben ohne Arbeit genießen? Birgit Stenger: Zum einen möchte ich gerne weiterarbeiten, weil mir mein Beruf Spaß macht. Zum anderen bin ich aus finanziellen Gründen darauf angewiesen, arbeiten zu gehen. Mit dem Arbeitslosengeld I und erst recht mit ALG II lässt sich das Leben, auch wenn man ein bescheidener Mensch ist, schlecht genießen. kobinet-nachrichten: Was vermuten Sie steckt hinter dem Bestreben der BfA, Sie in Rente zu schicken? Birgit Stenger: Ehrlich gesagt habe ich keine überzeugende Vermutung. Dass die Arbeitsagentur einen Menschen wie mich loswerden, das heißt die Arbeitslosenstatistik ein winziges Bisschen bereinigen möchte, verstehe ich. Aber dass die BfA gegen ihre eigenen Interessen die Interessen der Arbeitsagentur vertritt, verstehe ich nicht. kobinet-nachrichten: Wie weit werden Sie gehen, damit Sie auch künftig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und wieder arbeiten können? Birgit Stenger: Zurzeit klage ich noch gegen die Entscheidung der Arbeitsagentur; und nur im Rahmen dieser Klage kann die Entscheidung der BfA gerichtlich überprüft werden. Ich hoffe, dass das Gericht erkennt, dass für meine Tätigkeit als Sozialarbeiterin in der Beratung meine fachliche und soziale Kompetenz entscheidend ist und nicht meine Muskelkraft. kobinet-nachrichten: Danke für das Gespräch.  

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Jörg Pöschel schrieb am 23.06.2005, 13:05

Rente statt Arbeit mit Assistenz?

Das ist wohl leider die neue Praxis bei der LVA und der BfA.
Ich bin leider auch zwangsberentet bei der LVA.
Ich hatte einen Schlaganfall anfang 2004. Meinen Beruf als Schlosser konnte ich nicht mehr ausüben. Die LVA schickte mich zum Berufsfindungswerk Berlin zu einer Arbeitserprobung. Leider muste die Arbeitserprobung nach 8Tagen aus medizinischer Sicht abgebrochen werden. Das Berufsfindungswerk wer der Meinung das ich in die Reha gehen sollte ( Gehirnleistungstrainig,Logo- und Ergo...).
Danach könnte ich zu einem Büroberuf Umgeschult werden.
4 Monate hörte ich nichts von der LVA !!!
Dann kam der Rentenbescheid!!
Krankengeld lief auch aus, ergo entweder Arbeitsamt oder Rente.
Klar hab ich Einspruch eingelegt. Warte aber schon seit 2 Monaten.
Hinzu kommt das ich mich mit meinem Hausaezt unterhalten soll warum ich denn nun Rente bekomme. Er ist der gleichen Meinung wie ich. Reha statt Rente.
Aber offendsichtlich ist der Slogen der LVA im Internet
" Reha statt Rente" wohl nicht so ernst zu nehmen

Auch wenn die Beamten der LVA nur noch nach Aktenlage entscheiden, lasst den Kopf nicht hengen.

Stefan Krusche schrieb am 06.06.2005, 13:40

Einfach weiterarbeiten!

Es ist zwar heikel, ohne genaue Kenntnis der Einzelheiten eines Sachverhalts einen rechtlichen Rat zu geben. Ich würde Frau Stenger aber trotzdem empfehlen, wenn irgend möglich die Probebeschäftigung fortzusetzen. Wenn nämlich ihr Arbeitsentgelt höher als die Hinzuverdienstgrenze ihrer Erwerbsminderungsrente ist (wird individuell ermittelt), ruht die Rentenzahlung einfach. Und soweit aus dem Artikel erkennbar, ist die Arbeitsassistenz vom Integrationsamt bezahlt worden. Möglicherweise macht das Integrationsamt die Weitergewährung der Arbeitsassistenz lediglich allein von dem faktischen Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses abhängig und nicht davon, ob eine Erwerbsminderung vorliegt. Manchmal muss man die Behörden regelrecht zu ihrem "Glück" zwingen !

Michael Knuffmann schrieb am 05.06.2005, 18:35

Arbeitsassistenz - 100 % gelungen

Seit 1. März ´05 arbeite ich als Peer Counselor beim Landesverband für Körper, - u. Mehrfachbehinderte in Düsseldorf. Bei mir hat die BfA meine Arbeitsassistenz genehmigt, obwohl ich 100 % schwerbehindert bin und als Tetraplegiker mit starker Spastik, meine 30 Std. in der Woche Beratung anbiete. Vom Kölner Integrationsamt erhalte ich die finanziellen Assistenzleistungen. Es ist in meinem Fall alles positiv beschieden worden. Die BfA war sehr langsam in der Bearbeitung meiner Angelegenheit.

Ich hoffe nur, dass Frau Stenger ihre Arbeitsassistenz erhält. Sie soll alle verfügbaren Rechtsmittel nutzen, um ihre Arbeitsassistenz zu bekommen und sich nicht entmutigen lassen.


Michael Knuffmann

Rudi Richter schrieb am 05.06.2005, 09:31

Unglaublich, aber wohl nicht untypisch

Die Erfahrungen von Birgit Stenger, in die Rente abgeschoben zu werden, sind auf den ersten Blick ja unglaublich. In einer Zeit, in der beklagt wird, dass die Rentenkassen leer sind und zum Beispiel das zu frühe in Rente Gehen vieler Lehrer auf Kritik stößt, könnte man meinen, dass dies nur ein reiner Verwaltungsfehler sein kann.

Wer sich jedoch genauer umschaut und mit behinderten Menschen spricht, wird entdecken, dass dieses Vorgehen gar nicht so untypisch ist. Da werden behinderte Menschen - aus welchen Gründen auch immer - bewusst in die Rente gedrängt. Genau dieses unsinnige Vorgehen macht unseren Sozialstaat schwach und nicht die Leistungen, die behinderte Menschen brauchen, um gleichberechtigt in der Gesellschaft leben und arbeiten zu können.

Rudi Richter

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