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17.06.2005 - 14:44

Antidiskriminierungsgesetz beschlossen.

Berlin (kobinet) Der Deutsche Bundestag hat heute mit der Mehrheit der rot-grünen Regierungskoalition das Antidiskriminierungsgesetz in 2. und 3. Lesung beschlossen.

Die Regelung sieht einem Bericht der tagesschau zufolge vor, dass im Geschäftsverkehr niemand wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung, Religion und Weltanschauung benachteiligt werden darf.

Zu der Regelung, mit der mehrere EU-Richtlinien umgesetzt werden sollen, gehören auch eine Reihe arbeitsrechtlicher Vorschriften. Ein Inkrafttreten des Gesetzes ist fraglich, da die Opposition die Regelung im Bundesrat bis zu den erwarteten Neuwahlen im September blockieren könnte.

Das Netzwerk Artikel 3 forderte die Mitglieder des Bundesrates auf, die endgültige Verabschiedung des Gesetzes nicht zu blockieren und dafür zu sorgen, dass endlich auch in Deutschland ein Diskriminierungsschutz für benachteiligte Gruppen, also auch für behinderte Menschen, in Kraft tritt. omp
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

A. Heiermann schrieb am 17.06.2005, 17:41

A.Heiermann ( Ak- Recht im Netzwerk NRW von Fraue

Hallo Liebe Leser !
Auch das Netzwerk NRW von Frauen u. Mädchen mit Behinderung freut sich darüber das das Antidiskriminierungsgesetz endlich in 2. u. 3.ter lesung nun beschlossen ist. Wichtig ist nur, das wir, Menschen mit Behinderungen, nun darauf achten, das dieses nun auch vom Bundesrat, und damit meine ich vor der Bundestagswahl, auch beschlossen wird !!!
Bitte helfen Sie, liebe Leser mit, indem wir uns an Unterschriftenaktionen beteiligen. Damit die Regierung endlich wach wird.
Info Kontakt: nanday@t-online.de oder bei sonstigen Fragen: www.netzwerk-nrw.de

Gruß
A.Heiermann
( AK - Recht )

Uwe Heineker schrieb am 17.06.2005, 17:38

Noch ist es ...

... zu früh, um hier schon fröhlich zu frohlocken - es ist noch die Bundesratshürde zu nehmen ... !

Guntram Hoffmann schrieb am 17.06.2005, 16:58

Ein guter Tag für Deutschland


Der heutige Tag mit der Verabschiedung des Antidiskriminierungsgesetzes im Deutschen Bundestag könnte zu einem guten Tag der Menschenrechte in Deutschland werden, ein Tag auf den Minderheiten, darunter auch Menschen mit Behinderungen, jahrzehntelang (und dann konkret seit 1991) gewartet haben. Erst mit einem solchem Gesetz werden die Vorzüge des demokratischen Rechtsstaates für alle Menschen erlebbar; denn bisher können Bürger mit besonderen Eigenschaften ohne Angaben von persönlichen in individuellen Begründungen von Leistungen ausgeschlossen werden oder müssen mit schlechteren Konditionen leben. So etwas kann nicht zugelassen werden! Bisher hat im alltäglichen Recht der Grundgesetzsatz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ keine Konsequenzen und es darf diskriminiert werden nach Herzenslust.
Es muss nochmals hervorgehoben werden, dass das Gesetz an etlichen Stellen nur unsere Minimalerwartungen erfüllt und wesentlich schärfere Richtlinien uns gut zu Gesicht gestanden hätte. Dennoch ist dieses Gesetz eine tolle Sache, die nicht nur ein Aufatmen, sondern auch einen Aufbruch in einen demokratischen Staat mit Teilhabe und Rechtssichersicherheit für alle Bürger wäre, gäbe es da die Androhung der CDU geführten Bundesländer nicht, dieses Gesetz zu stoppen. Aber noch verwerflicher finde ich die Äußerung der CDU-Chefin Merkel, dieses Gesetz nach einer evtl. Regierungsübernahme zu stoppen. Dies macht mir Angst! Welche Chancen haben Bürgerrechte für Behinderte in der CDU? Die gleiche Frage gilt es aber auch die FDP zu stellen, die sich ja besonders als Partei der Bürgerrechte darstellen will, aber bei denen geht es wahrscheinlich nur um Bürgerrechte für die Reichen und Schönen.
Abschließend meine Aufforderung an den Bundesrat, die von vielen Behinderten und ihren Freunden hier vor Ort mitgetragen wird: Verhindern sie dieses Gesetz nicht, sondern verhindern sie die, die es verhindern wollen und lassen es schnellstens Wirken – zum Wohle aller Benachteiligten!
Es gibt seit Langem und derzeit keine wichtigere Reform als diese!

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