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17.06.2005 - 16:56

Verbände: Antidiskriminierungsgesetz nicht blockieren.

Berlin (kobinet) Der Sozialverband Deutschland (SoVD), die Lebenshilfe und der Lesben- und Schwulenverband haben heute Christdemokraten und Liberale aufgefordert, nach der Verabschiedung des Antidiskriminierungsgesetz im Bundestag dessen Inkrafttreten im Bundesrat nicht zu blockieren. SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärte:«Das Gesetz ist überfällig. Gerade behinderte und ältere Menschen erleben nach wie vor vielfältige Diskriminierungen.» Wenn es zu einer 1:1 Umsetzung der EU-Richtlinien käme, wie es die Union fordert, würden alte und behinderte Menschen nicht vom Antidiskriminierungsgesetz geschützt. Das könne auch die Union nicht ernsthaft wollen. Eine Blockade des Antidiskriminierungsgesetzes im Bundesrat wäre auch deswegen verantwortungslos, weil dann horrende Strafzahlungen an die Europäische Union drohen. Die Strafe könnte vier bis sechs Millionen Euro täglich betragen. Das könne sich Deutschland angesichts der leeren Kassen nicht leisten. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung begrüsste die seit langem geforderte Verabschiedung des zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetzes (ADG). Bundesvorsitzender Robert Antretter: «Es ist der Regierungskoalition zu danken, dass behinderte Menschen in den Schutz dieses Gesetzes mit einbezogen wurden. Noch können wir allerdings nicht aufatmen. Das ADG ist zwar nicht zustimmungspflichtig, wir müssen aber befürchten, dass nun CDU/CSU und FDP ihre Einspruchsmöglichkeiten im Bundesrat nutzen, um das ADG vor den Neuwahlen nicht mehr in Kraft treten zu lassen.» Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt das klare Votum des Bundestages. Das Gesetz sei überfällig - die entsprechenden EU-Richtlinien hätten schon längst umgesetzt werden müssen. Nun komme es darauf an, dass das Gesetz zügig den Bundesrat passiert. Der LSVD fordert CDU, CSU und FDP auf, ihren Widerstand gegen das Gesetz endlich aufzugeben. Deutschland finde mit dem Antidiskriminierungsgesetz endlich Anschluss an die rechtspolitische Entwicklung in vielen Nachbarländern. Das sei bitter nötig. Zum Beispiel werde beim Abschluss von Versicherungsverträgen oft schwulen Männern der Abschluss von privaten Lebens- oder Krankenversicherungen pauschal verweigert. Im Zivilrecht wäre aus Sicht des LSVD ein weitergehender Schutz gegen Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität nötig. Immerhin werden aber die schlimmsten Diskriminierungsfälle erfasst, unter denen Homosexuelle derzeit zu leiden haben. sch  

 
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