23.06.2005
- 05:57
Neue Pfändungstabelle erschienen.
Von kobinet-Redakteurin Elke Bartz
Berlin (kobinet) Die gerade neu erschienene Pfändungstabelle soll die gestiegenen Lebenshaltungskosten berücksichtigen. Sie gilt ab dem 1. Juli.
Immer höher steigende Lebenshaltungskosten, oft verbunden mit Arbeitslosigkeit oder weniger Lohn für mehr Leistungen treiben Menschen, gleichgültig ob mit oder ohne Behinderungen, schnell an die Armutsgrenze. Wenn Rechnungen nicht mehr bezahlt oder Kredite getilgt werden können, steht bald der Gerichtsvollzieher auf der Matte.
Dann ist es wichtig zu wissen, welche Pfändungsfreigrenzen man hat, sprich wie viel Geld letztendlich zum Leben zur Verfügung bleibt. Da die Lebenshaltungskosten gestiegen sind, wurden nun die Freigrenzen um 6 Prozent erhöht.
Wenn Lohnpfändungen direkt über den Arbeitgeber erfolgen, sind diese dazu verpflichtet, ihre Zahlungen an die Gläubiger den jeweils gültigen Pfändungsgrenzen anzupassen. Um zu kontrollieren, ob der Arbeitgeber korrekt gerechnet hat, lohnt es sich in die Pfändungstabelle zu schauen. elba
Eine aktuelle Tabelle gibt es auf den Internetseiten der akademie.de asp GmbH
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