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23.06.2005 - 09:36

Thüringer «Schmalkost» für Behinderte.

Erfurt (kobinet) Der behindertenpolitische Sprecher der PDS-Fraktion im Thüringer Landtag, Maik Nothnagel, hat den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gleichstellungsgesetz als «Schmalkost» für Menschen mit Behinderungen bezeichnet. Nach jahrelangem Kampf der Thüringer Behindertenverbände hat die von Christdemokraten geführte Landesregierung ihren Gesetzentwurf der Öffentlichkeit vorgelegt. «Das Ziel ist klar», so Nothnagel, «man hat in den letzten Jahren gepokert, um in der Zwischenzeit die anfallenden Kosten weiter auf die Kommunen abzuwälzen.» Ist dieser Gesetzentwurf noch vor zwei Jahren an den Mehrkosten für die Gebärdensprache in Höhe von 300.000 Euro gescheitert, so will das Land jetzt insgesamt nur noch 251.000 Euro jährlich bereitstellen. Die Kommunen werden mit über 390.000 Euro zur Finanzierung dieses Gesetzes zur Kasse gebeten. Als «äußerst unseriös» und eine «fragwürdige Auslegung des Bundesgesetzes» bezeichnete der Abgeordnete die Thüringer Sonderregelung zum Klagerecht. «Statt das Verbandsklagerecht gesetzlich zu fixieren, soll es nur die Möglichkeit eines Verbandsvertretungsrechtes für Menschen mit Behinderungen geben», kritisiert Nothnagel. Dass nun endlich nach einem Jahr der Thüringer Landesbehindertenbeauftragte konkrete Aufgaben sowie Kompetenzen zugewiesen bekommt, sei zu begrüßen. Der PDS-Politiker hofft, dass jetzt «die Zeit seiner Sprachlosigkeit» vorbei ist. «Alles in allem wird Thüringen mit diesem Gesetzentwurf im Ländervergleich keinen Spitzenplatz einnehmen. Auch wenn der Freistaat nun nicht mehr zu den letzten Bundesländern ohne Gleichstellungsgesetz gehört, blinkt die rote Laterne bei den Inhalten doch sehr heftig.» sch  

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