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08.07.2005 - 00:50

Nach einem Glas Bier war Schluss.

Mülheim an der Ruhr (kobinet) Der Bundesrat berät heute in seiner Sitzung in Berlin über das Antidiskriminierungsgesetz. Wie wichtig ein solches Gesetz für behinderte Menschen sein kann, wenn man konkret von Diskriminierungen betroffen ist, zeigt ein erneutes Diskriminierungsbeispiel, das Uwe Heineker aus Mülheim an der Ruhr an die kobinet-nachrichten gesandt hat. «In einer Berliner Gäststätte wurde mir als Spastiker nach nur einem Glas weiterer Bierverzehr verwehrt und ich nach Zahlung meiner Zeche zum Verlassen des Lokals aufgefordert. Die Krux an dieser Geschichte: Besagte Gaststätte befindet sich genau gegenüber eines barriererefreien Hotels, in dem viele behinderte Menschen einkehren. Vom Portier dieses Hotels erfuhr ich, dass die Wirtin schon mehrere Gäste vergrault haben soll, ich also kein Einzelfall sei. Dieser aktuelle Vorfall bestätigt wieder einmal mehr, dass ein Antidiskriminierungsgesetz längst überfällig ist und endlich Rechtskraft erlangen muss», schreibt Uwe Heineker. omp 

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