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08.07.2005 - 09:44

Antidiskriminierungsgesetz Jetzt.

Berlin (kobinet) Die Initiatoren der heutigen Mahnwache für das Antidiskriminierungsgesetz vor dem Bundesrat haben heute ihre Forderung nach dem schnellstmöglichen Inkrafttreten des Antidiskriminierungsgesetzes bekräftigt. «Die Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union ist in Deutschland schon seit zwei Jahren überfällig. Deshalb und aufgrund der Tatsache, dass behinderte Men-schen und Angehörige anderer benachteiligter Gruppen in Deutschland immer noch tagtäglich auf vielfältige Art und Weise diskriminiert werden, fordern wir die Mitglieder des Bundesrates mit dieser Mahnwache auf, das Gesetz nicht zu blockieren», erklärte der Pressesprecher des Netzwerk Artikel 3, Ottmar Miles-Paul anlässlich der Mahnwache. Nachdem der Deutsche Bundestag das Antidiskriminierungsgesetz am 17. Juni verabschiedet hat, berät der Bundesrat heute in Berlin über das Gesetz. Dieses ist zwar nicht durch den Bundesrat zustimmungspflichtig, dessen Inkrafttreten kann jedoch durch eine Blockade der Beratungen in der Länderkammer und im Vermittlungsausschuss aufgehalten und verhindert werden. «Wenn das Gesetz vom Bundesrat verhindert wird, können einige daraus den Umkehrschluss ziehen, dass fröhlich weiter diskriminiert werden darf», erklärt Dr. Ilja Seifert, Vorsitzender des Berliner Behindertenverbandes. Das Gesetz müsse jetzt Inkrafttreten können, um endlich ein klares Signal gegen Diskriminierungen zu setzen. Die bloße, von der Union geforderte, eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien, würde konkret bedeuten, dass behinderte Menschen und eine Reihe weiterer benachteiligter Gruppen auch weiterhin im Zivilrecht nicht vor Diskriminierungen geschützt wären. «Benachteiligungen Behinderter im Versicherungswesen, bei der Anmietung von Ferienwohnungen, beim Blutspenden oder beim Kneipenbesuch müssen endlich Geschichte sein», so Miles-Paul. elba 

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