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11.07.2005 - 00:36

Merkblatt zur Blindenhilfe.

Berlin (kobinet) Der Rechtsreferent des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV), Thomas Drerup, hat ein Merkblatt zur Blindenhilfe zusammengestellt, das auf der Homepage des DBSV verfügbar ist. «Je weniger Blindengeldleistungen unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt werden, desto wichtiger ist es, über die Möglichkeiten, Blindenhilfe oder ergänzende Blindenhilfe zu beantragen, genau Bescheid zu wissen. Die Handreichung gibt Auskunft darüber, wer in welchem Maße Anspruch auf Blindenhilfe auf der Grundlage des Paragraphen 72 SGB XII hat», heißt es vonseiten des DBSV. omp 

 
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