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11.07.2005 - 00:20

LWV-Verbandsversammlung fordert Teilhabegeld.

Kassel (kobinet) In einer von allen Fraktionen unterstützten Resolution hat sich die Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV) in ihrer letzten Sitzung für die Einführung eines Teilhabegeldes für Menschen mit Behinderungen ausgesprochen. Sie schließt sich damit einem Vorschlag des «Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge» an, der bereits von weiteren Sozialhilfeträgern, Verbänden der Behindertenhilfe und Selbsthilfegruppen unterstützt wird. Bezug nehmend auf die Beratungen der vom Hessischen Sozialministerium eingesetzten Arbeitsgruppe zur LWV-Reform sprachen sich die Abgeordneten in einem weiteren Antrag ebenfalls einstimmig dafür aus, dass der LWV auch künftig für das Bundesland Hessen als überörtlicher Sozialhilfeträger fungiert. «Das Konzept eines bundesfinanzierten Teilhabegeldes würde die Finanzierbarkeit der Behindertenhilfe absichern helfen, denn bis zum Jahr 2010 nimmt die Zahl behinderter Menschen aus demografischen Gründen weiter deutlich zu», stellten LWV-Landesdirektor Lutz Bauer und Erster Beigeordneter Uwe Brückmann übereinstimmend fest und wiesen auf eigene, erfolgreiche Bemühungen des LWV zur Kostendämpfung hin: «Das Betreute Wohnen für Menschen mit Behinderungen ist zum bundesweit beachteten Erfolgsmodell geworden, weil es Lebensqualität und gesellschaftliche Teilhabe stärkt und zugleich wichtige Sozialleistungen finanzierbar hält». Der LWV arbeite an weiteren innovativen Instrumenten wie Zielvereinbarungen mit den Leistungserbringern und regionalen Budgets, um Einsparpotentiale erkennen und nutzen zu können. omp Die Resolution zum Teilhabegeld trägt folgenden Wortlaut: In Politik und Gesellschaft besteht ein weitgehender Konsens, Menschen mit Behinderungen nicht zum Objekt von Hilfen zu machen, sondern ihnen ein selbstbestimmtes Leben in eigener Verantwortung zu ermöglichen. Wichtige Schritte, diesem Ziel durch die Einführung neuer und die Anpassung bestehender Rechtsvorschriften möglichst nahe zu kommen, sind in den vergangenen Jahren bereits gemacht worden; diese schöpfen aber die vorhandenen Möglichkeiten noch nicht aus. Der Landeswohlfahrtsverband ist einer der größten Leistungsträger der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Gemeinsam mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den Interessenverbänden der behinderten Menschen ist er um eine ständige fachliche Weiterentwicklung der Leistungsangebote bemüht. Dabei orientiert er sich an dem eingangs erwähnten übergeordneten Ziel. Als Leistungsträger stellt er aber auch fest, dass er insbesondere durch die ständige Zunahme der Leistungsfälle die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit erreicht. Die durchschnittlichen jährlichen Steigerungsraten der Aufwendungen für Menschen mit Behinderungen beliefen sich bundesweit in den letzten Jahren auf ca. 5 Prozent und mehr. Aufgrund der demographischen Gegebenheiten wird sich diese Entwicklung fortsetzen. Bundesweite Erhebungen belegen, dass dies der Situation bei allen Trägern der Sozialhilfe entspricht. Mit den herkömmlichen Finanzierungsgrundlagen werden die steigenden Aufwendungen auf Dauer nicht zu bewältigen sein. Gefährdet ist nicht nur die notwendige inhaltliche Fortentwicklung der Hilfen für Menschen mit Behinderungen, sondern auch das bisher erreichte Niveau der Leistungen. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat bereits Anfang 2003 in seiner Stellungnahme «Entwicklung der Sozialhilfeausgaben für Menschen mit Behinderungen - Der Bundesgesetzgeber muss tätig werden!» deshalb die Einführung neuer Finanzierungsgrundlagen gefordert. Inzwischen hat er eine Empfehlung zur Einführung eines bundesfinanzierten Teilhabegeldes für Menschen mit Behinderungen und zu dessen Finanzierung abgegeben. Sie zeigt auf, wie die bestehenden Finanzierungssysteme ergänzt werden können und so eine weitere Realisierung der behinderungspolitischen Zielsetzung ermöglicht wird. Der Deutsche Verein wird von einer Vielzahl von Institutionen getragen, seine Hauptsäulen sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die Kommunalen Spitzenverbände, die Verbände der Behindertenhilfe und der Selbsthilfegruppen. Damit ist die fachliche Grundlage für die politische Diskussion und Entscheidung gegeben. Der Landeswohlfahrtsverband Hessen fordert deshalb ebenso wie die Landschaftsverbände NRW und die Höheren Kommunalverbände, deshalb die Bundes- und Landesparlamente auf, sich umgehend mit der Empfehlung auseinander zu setzen und sie in ihren Kernpunkten umzusetzen. 

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