
Mainz (kobinet) Die Umsetzung des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen ist nach Ansicht der Sozialministerin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, auf einem guten Weg. Dabei stehe die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen inmitten der GeselIschaft im Vordergrund, so die Ministerin. In einem Bericht an den rheinland-pfälzischen Landtag zum Stand der Umsetzung hob die Ministerin letzte Woche hervor, der mit dem Landesgesetz initiierte Paradigmenwechsel in der Politik für behinderte Menschen sei in vollem Gang. Dazu seien bereits zahlreiche Maßnahmen beispielsweise zur Umsetzung einer umfassenden Barrierefreiheit auf den Weg gebracht worden. Weitere Schritte wie etwa zur Verstärkung der Interessenvertretung behinderter Menschen durch kommunale Behindertenbeiräte und Beauftragte für die Belange behinderter Menschen würden mit den Kommunen gegangen, so die Ministerin. Eine wichtige Rolle bei der Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen spielten der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, Sozialstaatssekretär Richard Auernheimer, sowie der Landesbeirat für die Belange behinderter Menschen. Ihre Tätigkeit sei ebenfalls im Gesetz geregelt. Die Landesregierung wirke in ihrer Politik für und mit behinderten Menschen auf deren größtmögliche Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung hin. «Dies ist auch Ziel des im Jahre 2003 in Kraft getretenen Landesgesetzes, weil es dem Selbstverständnis und dem Wunsch behinderter Menschen entspricht», so Dreyer. Eine der wichtigsten Voraussetzungen zur Gleichstellung sei die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Dabei habe die Integration behinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt oberste Priorität. Nicht zuletzt aufgrund der konsequenten Unterstützung durch die Landesregierung konnte die Zahl arbeitsloser behinderter Menschen im Land nachhaltig gesenkt werden; bundesweit liege Rheinland-Pfalz mit an der Spitze. In Integrationsbetrieben sieht die Ministerin ein wichtiges Instrument, um behinderten Menschen zu einem Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt zu verhelfen; es sei ihr daher ein vorrangiges Anliegen, die Zahl der Arbeitsplätze in Integrationsbetrieben von derzeit etwa 300 auf bis zu 2.000 noch vor dem Jahre 2010 zu erhöhen. Selbstbestimmung zeige sich vor allem auch beim Wohnen für behinderte Menschen. Hier habe sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt, gemeindeintegrierte Wohn- und Unterstützungsformen weiter auszubauen. Um das Hilfeangebot stärker an den Wünschen der behinderten Menschen auszurichten und ihnen die freie Wahl zu ermöglichen, wie und wo sie leben möchten, habe das Ministerium mit der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, den kommunalen Spitzenverbänden und den Verbänden der Menschen mit Behinderungen eine Zielvereinbarung beschlossen. «Eines der zentralen Anliegen des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen ist die Barrierefreiheit im umfassenden Sinn», unterstrich Dreyer. Dies gelte für Gebäude oder den Personennahverkehr ebenso wie für die Gestaltung von Formularen und Vordrucken, den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern in der behördlichen Kommunikation oder die Ausgestaltung von Internetseiten. So habe eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Innenministeriums beispielsweise Empfehlungen für die Umsetzung der Barrierefreiheit für die Verwaltung des Landes und der Kommunen erarbeitet. Die Webseiten der Landesregierung sind für blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei gestaltet beziehungsweise befinden sich in der Umgestaltung . Eine Projektgruppe «Barrierefreies Bauen in Rheinland-Pfalz» unter Federführung des Finanzministeriums bereite die weitere barrierefreie Gestaltung der landeseigenen öffentlichen Gebäude vor. Die Projektgruppe «Mobilität» beim Verkehrsministerium beschäftige sich mit der barrierefreien Gestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs und des schienengebundenen Personennahverkehrs sowie dem barrierefreien Tourismus. Die Landesregierung habe bei allen Maßnahmen die besondere Situation behinderter Frauen im Blick, so die Ministerin. Als beispielhaftes Projekt, das sowohl auf die allgemeine Lebenssituation behinderter Frauen als auch auf ihre Teilhabe im Arbeitsleben eingeht, gelte KOBRA, eine durch das Frauenministerium und den Europäischen Sozialfonds geförderte Koordinierungs- und Beratungsstelle für behinderte Frauen und das aktuelle Folgeprojekt ABI - Aktiv behinderte Frauen integrieren. In dem Projekt des Zentrums für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen - ZsL Mainz wird durch Beratung von behinderten Frauen und von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie durch Mentoring und Vernetzung die Vermittlung behinderter Frauen in das Arbeitsleben gestärkt. omp