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kobinet-nachrichten
21.07.2005 - 10:07
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Kassel (kobinet) Das Bundessozialgericht in Kassel hat gestern entschieden, dass auch schwer hirngeschädigte Menschen Anspruch auf Blindengeld haben. Laut der Entscheidung des Gerichtes gelte auch derjenige als blind, der optische Reize zwar aufnehmen, aber nicht verarbeiten könne. Im verhandelten Fall wurde einem hirnorganisch schwer geschädigten Kind Blindengeld zugesprochen, das auf optische Reize mit Ausnahme des Hell-Dunkel- Kontrasts nicht reagierte. (Az.: B 9a BL 1/05 R) omp
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