Foto: Bundesbehindertenbeauftragter
Berlin (kobinet)
„Die geplante Regelung gefährdet das Recht von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen auf eine bedarfsgerechte und selbstbestimmte Teilhabe sowie chancengleiche Bildung – und macht sie einmal mehr abhängig von den Ressourcen ihrer Eltern!“ Mit diesen klaren Worten hat sich der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, zum am 12. August 2026 im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe auf Facebook zu Wort gemeldet. Jürgen Dusel kritisiert u.a. dass der Gesetzentwurf, der nun im Deutschen Bundestag beraten wird, Änderungen bei der Eingliederungshilfe vorsieht: „Künftig sollen infrastrukturelle Gruppenangebote in Kitas und Schulen zum Regelfall werden. Individuelle Hilfen wie Schulbegleitung bleiben zwar weiterhin möglich. Familien müssten jedoch nachweisen, dass die vorhandenen Angebote den Bedarf ihres Kindes nicht decken – die Beweislast läge nun also bei ihnen.“




