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08.08.2005 - 14:50

UN-Konvention: EU und Israel fordern Leichte Sprache.

Was in Deutschland bislang nur vereinzelt anzutreffen ist, könnte bald in internationalem Rahmen rechtsverbindlich werden: Die Herstellung von Barrierefreiheit für Menschen mit Lernschwierigkeiten durch die Verwendung von «Leichter Sprache». Dies wird derzeit bei den Verhandlungen für eine UN-Behindertenkonvention in New York diskutiert. Bei den Diskussionen um den Artikel 19 - Accessibility (Zugänglichkeit - Barrierefreiheit) legte zunächst die Regierungsdelegation aus Israel einen Vorschlag vor, nach dem öffentlich zugänglich gemachte Informationen in leicht verständlichen und alternativen Formaten gehalten sein sollten. Ferner soll die Beschilderung in öffentlich zugänglichen Gebäuden durch Braille-Schrift und durch «easy to read and understand- Material erfolgen. Den genau gleichen Wortlaut zur Beschilderung schlug im weiteren Verlauf der Debatte auch die Delegation der Europäischen Union vor, so dass große Chancen für eine Realisierung dieser Passagen auch für den endgültigen Konventionstext bestehen. Fast alle StaatenvertreterInnen betonten außerdem, dass Fragen der Zugänglichkeit nicht nur die physische Zugänglichkeit für körperbehinderte Menschen betreffen dürfen, sondern auch die Zugänglichkeit zu Informationen für sensorisch beeinträchtigte Personen mit umfassen müssen. «Für alle behinderten Frauen und Männer, egal mit welchen Beeinträchtigungen sie leben, war dies ein wichtiger Tag», so Dr. Sigrid Arnade vom Deutschen Behindertenrat, die bei den Verhandlungen in New York dabei ist. «Es war eine Debatte auf hohem inhaltlichen Niveau und ganz besonders freut mich, dass nun auch die Belange von Menschen mit Lernschwierigkeiten international Beachtung finden». omp 

 
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