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kobinet-nachrichten 15.08.2005 - 15:08
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Berufliche Förderung Behinderter auf hohem Niveau

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Berlin (kobinet) Für den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Ludwig Stiegler, ist und bleibt die berufliche Rehabilitation von behinderten Menschen ein wichtiges behinderten- und arbeitsmarktpolitisches Anliegen. Damit tritt Stiegler der von Report Mainz aufgestellten Behauptung, die Fördergelder für die Berufsförderung von Behinderten seien seit den Hartz-Reformen gekürzt worden, entgegen. «Die Zahlen belegen dies. Zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben sind im Haushaltsplan der Bundesagentur für Arbeit 2005 2,92 Milliarden Euro vorgesehen. Damit fördern wir die berufliche Teilhabe behinderter Menschen auf dem Niveau der vorausgegangenen Jahre. Die Hartz-Reformen lassen das hierfür zur Verfügung stehende Mittelvolumen unangetastet», erklärte Ludwig Stiegler. Die organisatorischen Voraussetzungen für die Fortführung einer wirksamen beruflichen Integration von Behinderten seien auch im Bereich des zweiten Sozialgesetzbuches geschaffen worden. Es liege in der Verantwortung der Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen, in den von ihnen aufzustellenden Arbeitsmarktprogramm die vorhandenen Mittel zur beruflichen Integration von behinderten Menschen wirkungsvoll einzusetzen. «Die Auslastung von Berufsförderungswerken haben für den Umfang von Integrationsmaßnahmen zur Berufsförderung von Behinderten wenig Aussagekraft. Sie ist nicht Gradmesser für das Ausmaß von Arbeitsmarktpolitik auf diesem Gebiet. Die Leistungsausführung durch ein Berufsförderwerk gehört nicht zum Regelangebot für die berufliche Wiedereingliederung behinderter Menschen sondern ist ultima ratio. Dort wo es der beruflichen Eingliederung von Behinderten dient werden Berufsförderungswerke aber weiterhin in Anspruch genommen. Der Bericht verkennt im Übrigen, dass Berufsförderungswerke nicht nur von der Bundesagentur für Arbeit sondern die Hälfte ihrer Kapazitäten von den Rentenversicherungs- und Unfallversicherungsträgern genutzt werden. Ihr Bestand ist daher nicht alleine von der Vergabe von Integrationsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit abhängig», erklärte Stiegler. omp 

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