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kobinet-nachrichten
21.08.2005 - 00:26
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Wiesbaden (kobinet) Hessen ist nach Informationen ihrer Sozialministerin Silke Lautenschläger bundesweit an der Spitze bei der Integration behinderter Kinder in wohnortnahe Regelkindergärten. "Hessen hat sich bei der gemeinsamen Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung unter den Bundesländern die Spitzenposition erarbeitet. Während bundesweit der Anteil der integrativen Kindertageseinrichtungen bei 20,7 Prozent liegt, führen in Hessen 43,6 Prozent der Kindertageseinrichtungen entsprechende Integrationsmaßnahmen durch. Hessen liegt damit deutlich an der Spitze aller 16 Bundesländer, gefolgt von Sachsen mit 34,2 Prozent und Berlin mit 30,4 Prozent", erklärte Hessens Sozialministerin Silke Lautenschläger aufgrund einer parlamentarischen Anfrage. Nunmehr sei ein flächendeckendes Angebot vorhanden, das wohnortnahe Betreuung in einem Regelkindergarten gewährleiste. "Hessen ist bundesweit beim Versorgungsgrad führend, aber auch hinsichtlich der Qualität der Betreuung und Bildung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen", betonte die Ministerin. Seit dem Regierungswechsel 1999 habe die Landesregierung konsequent die wohnortnahe Versorgung ausgebaut und die Qualitätsentwicklung der Betreuung unterstützt. Hessen habe als bisher einziges Bundesland ein einheitliches Finanzierungssystem zur Betreuung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen eingeführt. Derzeit werden in Hessen nach Informationen der Ministerin 4.584 Kinder mit Behinderungen in rund 1.600 Regelkindergärten in Form von Einzelintegrationsmaßnahmen und in integrativen Gruppen betreut. 1998 wurden nur 2.980 Kinder in Integrationsmaßnahmen betreut. Bereits zum 1. Januar 2000 konnte die Zahl der Integrationsplätze auf 3.866 erhöht werden. Zum Jahresbeginn 2002 waren 4.277 Plätze vorhanden. "Dieser systematische Ausbau hat dazu geführt, dass jetzt alle Kinder, die nicht aus medizinischen Gründen eine stationäre Betreuung benötigen, einen Integrationsplatz erhalten können", so Silke Lautenschläger. Die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung in den Kindergärten sei in Hessen von der Ausnahme zum Regelfall und damit zur flächendeckenden Normalität geworden. Der finanzielle Kraftakt, den die Landesregierung gemeinsam mit den Kommunen auf sich genommen und 1999 mit der Rahmenvereinbarung "Integrationsplatz" gestartet habe, trage Früchte. Die Hessische Landesregierung habe die Integration von Kindern mit Behinderung in den Kindergärten vor Ort erfolgreich umgesetzt. "Allen Kindern soll die Chance gegeben werden, im Alltag mit einander zu leben und zu lernen. Durch das gemeinsame Aufwachsen wird Integration damit für die Jüngsten unserer Gesellschaft zu einer alltäglichen Lebenserfahrung", so Silke Lautenschläger. Die Bedürfnisse der betroffenen Kinder stünden im Mittelpunkt. Deshalb habe die Landesregierung das Modellprojekt "QUINT" (Qualitätsentwicklung Integrationsplatz) gestartet. "Ziel ist es, Kindertagesstätten so zu qualifizieren, dass sie individuelle Hilfepläne für Kinder mit Behinderung aufstellen und in die Praxis umsetzen können”, führte Silke Lautenschläger aus. Ebenso sollten auf diese Weise Kooperationsformen mit Frühförderstellen, Therapeuten, Sozial- und Jugendämtern entwickelt werden. "Nicht nur der quantitative Ausbau der Integrationsplätze ist wichtig, sondern auch deren qualitative Ausgestaltung", so die Ministerin. Deshalb erfolge nun nach Abschluss der Modellphase mit finanzieller Unterstützung des Landes in Höhe von 260.000 Euro die Fortbildung der Fachkräfte in Tageseinrichtungen mit Integrationsplätzen. Bei der Integration der Kinder mit Behinderung in die Regelkindergärten seien bisher keine grundsätzlichen Probleme aufgetreten. Die Landesregierung fördert die Integration von Kindern mit Behinderung in den Regelkindergärten mit 1.533,88 Euro pro Platz und Jahr. Silke Lautenschläger sicherte zu, dass an der Höhe dieser Förderung nicht gerüttelt werde. Gegenwärtig bringt das Land hierfür jährlich 6,8 Millionen Euro auf. Jeder Träger von Kindertageseinrichtungen bietet nach Bedarf Integrationsplätze an. Diese können auch in Form einer integrativen Gruppe organisiert sein, in der jeweils fünf Kinder mit und zehn Kinder ohne Behinderung gemeinsam betreut werden. Heilpädagogische Gruppen, die sich ausschließlich aus Kindern mit Behinderung zusammensetzen, gibt es in Hessen nicht mehr. In begründeten Einzelfällen besteht jedoch nach wie vor die Möglichkeit, ein Kind mit Behinderung in einer Einrichtung mit besonders passendem Profil zu fördern. omp
Renke Theilen schrieb am 21.08.2005, 22:55
Schade ist nur, daß das investierte Geld äußerst unnachhaltig ausgegeben wird. Darüber hinaus ist es meiner Ansicht nach fast schon Menschenverachtend, sich mit diesen tollen Leistungen während der Vorschulzeit zu brüsten und gleichzeitig zu wissen, daß nach der dieser Zeit die entstandenen Gemeinschaften wieder auseinandergerissen werden, weil nur noch ca. 10% der Kinder mit Beeinträchtigungen in Regelschulen beschult werden dürfen/ können/ sollen. Ach ja ich hatte vergessen, daß in Zeiten vorsätzlich verknappter Kassen nicht alles bezahlbar ist.
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