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21.08.2005 - 00:29

Linkspartei zur Elternassistenz.

Berlin (kobinet) Als Antwort auf den Wahlprüfstein des Weibernetz zur Elternassistenz plädiert die Linkspartei vor allem für die Verbesserung der Mobilität behinderter Eltern. Das Weibernetz hatte die im Bundestag vertretenen Parteien gefragt, was diese tun, um Müttern (und Vätern) mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe bei der Wahrnehmung ihrer Betreuungs- und Erziehungsaufgaben zu ermöglichen. "Das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung ist gerade auch für Eltern mit Behinderungen und deren Kinder besonders wichtig. Gesellschaftliche Teilhabe setzt heute sehr häufig die Mobilität auch über längere Strecken voraus: Kinder - gerade im ländlichen Raum - gehen in anderen Ortschaften zur Schule, sie müssen zu Sportvereinen und Musikschulen oder zu ihren Freundinnen und Freunden gebracht werden, weil es das Verkehrsaufkommen nicht mehr zulässt, dass sei alleine zu Fuß oder mit dem Fahrrad die Strecke zurück legen. Erwachsene müssen längere Entfernungen überwinden, weil die barrierefreie Kinder- oder Frauenarztpraxis, die Beratungsstelle in einem anderen Stadtteil, wenn nicht sogar in einer anderen Stadt sind. Um aber diese Strecken selbstständig mit dem Auto zurücklegen zu können, brauchen viele Menschen mit Behinderungen Kfz-Hilfen. Die PDS fordert, dass diese nicht länger an die Erwerbstätigkeit gekoppelt sein dürfen", so die Antwort der Linkspartei auf den Wahlprüfstein des Weibernetz. Ebenso wichtig ist es für die Linkspartei, dass körper- oder sinnesbehinderte Elternteile spezielle Hilfsmittel für die Versorgung von Kleinkindern brauchen. "Diese sind bislang nicht gesetzlich vorgesehen. Mütter mit niedrigem oder keinem eigenen Einkommen können zwar versuchen, Kinderbetreuungs- oder Haushaltshilfen über das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) oder das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zu beantragen. Da aber in keinem der Gesetze entsprechende Leistungen ausdrücklich vorgesehen sind, geraten die Frauen häufig zwischen die Fronten eines Zuständigkeitsstreites der Leistungsträger und rennen oder rollen von einem Amt zum nächsten", so die Linkspartei. Für Frauen, die in den Werkstätten für Behinderte arbeiten, sei zudem ungeklärt, ob für sie das Mutterschutzgesetz oder das neue Recht auf Teilzeitarbeit gilt, denn sie sind nur sog. Arbeitnehmerähnliche Personen. Die PDS fordert, dass sie wie reguläre Arbeitnehmerinnen behandelt werden. omp Link zu allen Antworten auf die Wahlprüfsteine 

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