Foto: Priestman Goode
MARBURG (kobinet)
Kurz vor der sommerlichen Reisezeit hat sich die Europäische Union auf neue Rechte für Fluggäste geeinigt, die auch wesentliche Verbesserungen für Reisende mit Behinderungen einschließen. Zu den wichtigsten Verbesserungen zählt, dass Fluglinien künftig die vollen Kosten erstatten müssen, wenn Hilfsmittel wie Rollstühle verloren gehen oder beschädigt werden. Auch bei Verletzungen von Assistenzhunden sind Entschädigungen vorgesehen. Das ist ein großer Fortschritt gegenüber der bisherigen Rechtslage, bei der die Haftung meist auf rund 3.000 Euro begrenzt war – ein Betrag, der für Reparatur oder Ersatz vieler Hilfsmittel bei Weitem nicht ausreicht. Wenn Hilfsmittel verloren gehen oder beschädigt werden, müssen Fluglinien außerdem kostenlos einen vorübergehenden Ersatz bereitstellen. Auch bei verletzten Assistenzhunden ist eine Entschädigung vorgesehen.




