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Genf / Wien (kobinet)
„Die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen ist in Österreich noch ausbaufähig. Das stellte Volksanwalt Bernhard Achitz am Montag, 19. Oktober in seiner Rede im Rahmen der Staatenprüfung des UN-Zivilrechtspakts in Genf fest. ‚Der Wille der Menschen wird übergangen‘, kritisierte Achitz, und: ‚Bei Entscheidungen in allen Lebensbereichen werden sie nicht ausreichend einbezogen.‘ Im Rahmen der Vereinten Nationen ist Österreich Vertragspartei des Menschenrechtsübereinkommens ‚Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (CCPR)‘, wirksam seit 1978. Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) führt derzeit eine Staatenprüfung durch, in die auch die Volksanwaltschaft und ihr Bericht berücksichtigt wird“, heißt es in einem Beitrag des österreichischen Online-Nachrichtendienstes BIZEPS zur Staatenprüfung Österreichs.




