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kobinet-nachrichten
21.09.2005 - 13:49
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org
Von Johannes Graf Linz (kobinet) Das 9. Philosophicum in Lech am Arlberg, das vom 15. bis 18. September 2005 stattfand, bot einen interessanten und bemerkenswerten Einblick in den gegenwärtigen Stand der bioethischen Diskussion. Zum Thema "Der Wert des Menschen - An den Grenzen des Humanen" kam nicht nur die zunehmende Ökonomisierung aller Bereiche des Lebens zur Sprache. Im Zuge der Konferenz kristallisierten sich zwei grundsätzlich verschiedene Positionen zu Fragen des Wertes und der Würde des menschlichen Lebens sowie zu dessen Schutzwürdigkeit heraus. Die erste Position hält jedes menschliche Leben grundsätzlich für schützenswert, weil jeder Mensch an der Menschenwürde in gleicher, uneingeschränkter Weise teilhat. Die andere Position stellt genau das in Frage und kommt zu dem Ergebnis, daß das menschliche Leben nicht an sich schon schützenswert ist, sondern erst dann, wenn es sich durch bestimmte zusätzliche Eigenschaften qualifiziert. Die geforderten Nachweise sind in den im Rahmen dieser Position vertretenen Ansichten durchaus unterschiedlich und reichen von der Erlebnisfähigkeit bis zur Äußerung von Interessen. Ihnen allen ist gemeinsam, daß das Leben des Embryo bis zur Geburt und teilweise in den ersten Wochen nach der Geburt nicht prinzipiell zu schützen ist, sondern nur unter bestimmen äußeren Umständen, etwa weil es bei den Eltern oder der Gesellschaft als Ganzer Interesse am Leben der Kinder gibt. Der bekannteste Vertreter dieser Richtung ist heute der Australier Peter Singer. Positionen dieser Art mögen auf den ersten Blick vielleicht überraschen, sie sind aber nur die Konsequenz einer Entwicklung, die vor Jahrzehnten begonnen hat. Die selige Mutter Teresa von Kalkutta, Trägerin des Friedensnobelpreises 1979 hat immer wieder darauf hingewiesen, daß die Straffreistellung der Abtreibung ein Dammbruch war. Wenn man einmal beginnt, die Würde jedes menschlichen Lebens in Frage zu stellen und zusätzliche Qualifikationen für dessen Schutzwürdigkeit einzuführen, ist eine gefährliche Grenze überschritten. Dann bestimmen Menschen darüber, unter welchen Umständen andere als Menschen gelten und ob deren Leben zu schützen ist. Auch aus diesem Grund dürfen wir nie aufhören, gegen die Abtreibung aufzutreten. Hat man es einmal übernommen, diese Kriterien festzulegen, dann spricht nichts dagegen, diese später wieder zu ändern. Die Diskussion über die Legalisierung der Sterbehilfe ist ein aktuelles Beispiel dafür. Angesichts der zu erwartenden hohen Zahl an Pflegefällen, steigenden Gesundheitskosten und Pensionszahlungen, die in einer alternden Gesellschaft auf uns zukommen, wird der Druck zunehmen, die Qualifikationen für das Leben zu verschärfen. Dieses Problem wird von Vertretern des bedingten Lebensschutzes auch zugestanden. Was steht hinter dieser Position? Ausgangspunkt für die Einschränkung des Lebensschutzes ist die Ansicht, daß die rein biologisch verstandene Zugehörigkeit zur Art Mensch keine moralische Bedeutung habe. Aus einer Tatsache könne man keine Norm ableiten. Wie aber wird dann der Schutz des menschlichen Lebens begründet? Da die Normen nun nicht "von außen", ausgehend von der Wirklichkeit, begründet werden können, müssen sie von innen, vom Menschen her kommen. Der Mensch selber sei es also, der bestimme, was sein soll und was nicht. Was er für gut, für nützlich halte, das sei ein Wert. Werte gebe es also nicht an sich, sondern erst, wenn eine bewertende Vernunft die Dinge mit sich in Beziehung setze und vergleiche. Dies gelte auch für die Menschenwürde. Sie komme den Menschen nicht an sich zu, sondern weil sie ihnen von anderen Menschen zugesprochen werde. Da der Mensch die Instanz für die Festlegung von Werten ist, könne er diese auch ändern. In diesem Zusammenhang der Normenfindung werden nur diejenigen wahrgenommen, die auf irgendeine Weise ihre Wünsche, Interessen und Zukunftspläne äußern können. Das Lebensrecht dieser Menschen steht außer Frage. Ob nun Menschen, die diese Fähigkeit nicht haben, wie zum Beispiel Embryonen, Behinderte oder Altersdemente, ein Recht auf Leben haben, hängt davon ab, ob andere befinden, daß das Leben dieser Menschen ihren Wünschen, Interessen und Zukunftsplänen entspricht. Wenn nun, wie von einem Referenten des Philosophicums argumentiert wurde, die Forschung an Embryonen der Heilung bereits Geborener dienen kann, dann sei die verbrauchende Embryonenforschung nicht nur moralisch unbedenklich, sondern dann seien wir aus moralischen Gründen sogar angehalten, diese durchzuführen. Das bedeutet aber, daß aus der vermeintlichen Selbstbestimmung des emanzipierten, modernen Menschen für viele eine Fremdbestimmung wird. Wer festlegen kann, welches Leben schützenswert ist und welches nicht, bestimmt über das Leben derer, die an diesem Prozeß nicht teilnehmen können. Aber das liegt in der Natur dieser Denkweise, des Utilitarismus. Ihm geht es darum, das größte Glück der größten Zahl zu erwirken. Um diesem Ziel näher zu kommen, sei buchstäblich alles erlaubt, sogar die Tötung unschuldigen Lebens. Diesen Konsequenzen entgeht man nur, wenn man die Würde jedes Menschen in allen Phasen seines Lebens anerkennt. Der Mensch hat Würde, nicht weil diese ihm von irgend jemand zugesprochen wird, sondern weil er vom Zeitpunkt der Empfängnis an Mensch ist und sich der Embryo als Mensch entwickelt, weil er eine mit Vernunft und Freiheit begabte Person ist und als solche Gottes Ebenbild. Jede Einschränkung oder Relativierung der Menschenwürde bedeutet deren Mißachtung. Die beiden angesprochenen Positionen sind aufgrund ihrer grundsätzlich verschiedenen Prämissen unvereinbar, wie in den Diskussionen des Philosophicums deutlich wurde. Die Frage, wer sich durchsetzen wird, ist offen. sch
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