
Berlin (kobinet) Berlins Behindertenbeauftragter Martin Marquard ist heute auf einem Wiener Diskussionsabend über Barrierefreiheit zu Gast (kobinet 21.9.05). Die ihm vorgesetzte Sozialsenatorin Dr. Heidi Knake-Werner will sich am 2. November offenen Fragen zur Mobilität behinderter Berliner stellen. "Mobilität - ein Grundrecht auch für Menschen mit Behinderung?", so das Thema einer Veranstaltung in der Villa Donnersmarck, wo neben der Senatorin auch der Geschäftsführer des für die Regie des Sonderfahrdienstes eingesetzten Taxi-Unternehmens und der Behindertenbeauftragte der Berliner Verkehrsbetriebe erwartet werden. "Nach der Umstellung vom Telebus auf Mobilcab durch den City Funk ist viel in Bewegung gekommen", heißt es in der Einladung der Fürst Donnersmarck-Stiftung. Ängste vor der Veränderung seien ausgelöst, aber auch Hoffnungen nach mehr Spontaneität und Service wach geworden. Die Frage nach der Finanzierbarkeit bleibe offen. Tatsächlich muss die Senatsverwaltung noch einen Betreiber des Sonderfahrdiensts für Behinderte, früher Telebus genannt, in einer europäischen Ausschreibung finden. Am Jour Fixe in der Zehlendorfer Villa soll über Stand der Mobilität in Berlin und über offene Fragen geredet werden. Vom Senat erwarten die Betroffenen die Aufsicht über ein funktionierendes System, das so viel öffentliche Verkehrsmittel wie möglich und so viel Sonderfahrdienst wie nötig sichert. Der Bund der Steuerzahler hat der Berliner Verwaltung vorgeworfen, jahrelang den Missbrauch der hier ohnehin knappen Steuergelder zur indirekten Subventionierung der Krankenkassen geduldet zu haben. Die Berliner Behinderten, die einer besonderen Beförderung bedürfen, wurden durch den seit 1979 in Betrieb genommenen Telebus befördert. Träger wurde der Berliner Zentralausschuss für soziale Aufgaben e.V. (BZA), dessen Vorstand von den Wohlfahrtsverbänden gestellt. Dieser organisierte fortan sämtliche Behindertentransporte in Berlin. Die Gelder für "Freizeitfahrten" der Behinderten stammten aus Steuergeldern, die zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber den auf den Transport Angewiesenen jährlich in Millionenhöhe vom Land Berlin zur Verfügung gestellt werden. Der BZA organisierte aber auch die Fahrten, die Behinderte zu Ärzten, Arbeitsplatz oder Studienort unternahmen. Die Kosten dieser Fahrten hat regelmäßig die Versicherung des jeweils Betroffenen zu tragen. Der BZA vereinbarte mit den Kassen für diese Fahrten Pauschalsätze - die so vereinnahmten Beträge wurden aber keineswegs zur Kostendeckung der konkreten Fahrt eingesetzt. Sie flossen vielmehr zu den öffentlichen Mitteln in den großen Topf, wurden dort gut vermengt und anschließend an die Beförderungsunternehmen ausgezahlt. Diese bis April 2004 geduldete Art Mischfinanzierung hat die Senatssozialverwaltung inzwischen gestoppt. Die nach dem Sozialgesetzbuch für die Behinderten zur Verfügung zu stellenden Beträge kamen teilweise den Krankenkassen zu Gute. Die Betroffenen selbst schätzen die in dieser Art und Weise nicht ordnungsgemäß verwendeten Steuergelder auf jährlich etwa eine Million Euro. sch